13.07.2004 - 8 Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Fläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel berichtet über das
Vorliegen eines Verkehrsgutachtens, aus dem hervorgehe, dass eine Erschließung
über die Böhfeldstraße machbar sei. Erforderlich seien Veränderungen der
Ampelphasen, jeweils Zweispurigkeit der
Dortmunder Straße und eine Beampelung der Autobahnabfahrt. Da es sich hier um
einen vorhabenbezogenen Bebauungplan handele, gingen sämtliche Aufwendungen zu
Lasten des Investors. Eine Erschließung in Verlängerung der Wandhofener Straße
sei wegen der dort verlaufenden Kabeltrassen und der Ferngasleitung nicht
möglich.
Herr Grothe fügt hinzu, das erste
Abstimmungen mit der Bezirksregierung sowohl Zustimmung als auch Ablehnung aus
den Bereichen Städtebau und Landschaft ergeben hätten.
An der weiteren Diskussion beteiligen
sich die Herren Gerbersmann,
Grzeschista, Panzer, Pejic und Schädel, wobei es insbesondere um die
Themen Erschließung und Landschaftsschutz geht.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 – Autohof – Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet
umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der
Kabeler Straße und nördlich des BAB – Anschlusses Hagen – Nord.
