13.07.2004 - 18 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Asbeck schlägt vor, dass in Abwandelung des Vorschlages aus der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung beauftragt werden sollte zu prüfen, wie und an welcher Stelle ein Ausgleich machbar sei.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens (Juli / August 2003) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils “Staplackstraße” in Hagen Eilpe / Dahl gemäß § 34 (4) BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan  und die Begründung vom 2.Juni 2004 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Ablauf des Verfahrens zu überprüfen wie und an welcher Stelle der Ausgleich machbar ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

 

 

Dagegen:

   1

 

 

Enthaltungen:

   1