13.07.2004 - 5 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512)"Bereich ehe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
An der nachfolgenden Diskussion
beteiligen sich Frau Büdenbender, die Herren Oberste-Berghaus, Gerbersmann, Meier,
Grzeschisat, Schenten, Panzer, Dr.
Ramrath, Asbeck, Grothe sowie Frau Grebe.
Es geht insbesondere um den Abriss
bzw. mittelfristigen Erhalt des in der im Bebauungsplan festgesetzten
Grünfläche noch befindlichen Wohnhauses. Es wird deutlich, dass ein Abriss auf
Dauer nicht zu vermeiden ist, will man die Zielsetzung des Bebauungsplanes
umsetzen. Es kann nur noch um den Zeitpunkt des Abrisses gehen.
Nach Abschluss der Diskussion macht
Herr Asbeck daher den Vorschlag, den Haupt- und Finanzauschuss als Liegenschaftsausschuss zu bitten, sich
mit der Frage des Abrisses des in Frage kommenden Hauses zu beschäftigen.
Hiergegen werden keine Bedenken
erhoben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderungen des erneut öffentlich
ausgelegenen Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
c)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den
verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.
d)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) Teil 1
“Bereich ehemalige Elbersdrucke ” nebst der Begründung vom
12.5.2004 nach §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z.
gültigen Fassung als Satzung.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 12.5.2004 werden Bestandteil
des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Ergänzung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss bittet den Haupt- und Finanzausschuss sich mit dem
Abbruch des in der Grünfläche stehenden städtischen Gebäudes, Frankfurter
Straße 24 zu beschäftigen.
