13.07.2004 - 5 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512)"Bereich ehe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Büdenbender, die Herren Oberste-Berghaus, Gerbersmann, Meier, Grzeschisat, Schenten, Panzer,  Dr. Ramrath, Asbeck, Grothe sowie Frau Grebe.

 

Es geht insbesondere um den Abriss bzw. mittelfristigen Erhalt des in der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche noch befindlichen Wohnhauses. Es wird deutlich, dass ein Abriss auf Dauer nicht zu vermeiden ist, will man die Zielsetzung des Bebauungsplanes umsetzen. Es kann nur noch um den Zeitpunkt des Abrisses gehen.

Nach Abschluss der Diskussion macht Herr Asbeck daher den Vorschlag, den Haupt- und Finanzauschuss  als Liegenschaftsausschuss zu bitten, sich mit der Frage des Abrisses des in Frage kommenden Hauses zu beschäftigen.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3  Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderungen des erneut öffentlich ausgelegenen Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB. 

 

c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

d)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) Teil 1 “Bereich ehemalige Elbersdrucke ” nebst der Begründung vom 12.5.2004 nach §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 12.5.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Ergänzung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den Haupt- und Finanzausschuss sich mit dem Abbruch des in der Grünfläche stehenden städtischen Gebäudes, Frankfurter Straße 24 zu beschäftigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen