13.07.2004 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel führt aus, dass hier keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Die vorhandenen Stallungen und Anbauten sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden.

 

Für Herrn Grzeschista wäre es sinnvoller, ein komplettes Bebauungsplanverfahren für den Bereich entlang der Volmarsteiner Straße zu entwickleln. Dies könnte dann auch Wohnbauflächen umfassen.

 

Herr Dr. Ramrath begrüßt, dass nunmehr auch die SPD das Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße befürworte und beantragt den im nachfolgenden Beschluss aufgeführten Zusatz.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig so beschlossen

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens fest zu stellen, ob sich die vorgesehene Bebauung in eine gewerbliche Nutzung entlang der Volmarsteiner Straße einfügen würde.

 

Abstimmungsergebnis: bei 2 Nein-Stimmen mit Mehrheit so beschlossen

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen