11.02.2009 - 6 Rückwirkende Gewährung von Heizkosten im Rahmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Eine rückwirkende Gewährung von Heizkosten im Rahmen der Hilfen nach SGB II wird nur für das Jahr 2008 vorgenommen und umfasst auch Abrechnungen, die wegen der Nachforderungen im Jahr 2008 vorgelegt wurden und somit Verbrauchszeiträume des Jahres 2007 betreffen können. Der Beschluss des Sozialausschusses vom 23.10.2008 (Vorlage 0880/2008) wird hiermit bestätigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   2