10.02.2009 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Meier Äußert seine Probleme bei einer heutigen Beschlussfassung. Lieber sei ihm vor einer Entscheidung eine nochmalige Überprüfung der Baulasteneintragung durch die Verwaltung. Mit dieser damaligen Eintragung sei ein Vertrauensschutz aufgebaut worden und dieser würde nun ausgehebelt. Er beantrage daher nochmalige Vertagung.

 

Für Herrn Oberste-Berghaus geht es hier nur um eine Arrondierung. Die Probleme seien juristischer Art, die zu klären aber in diesem Ausschuss nicht zu entscheiden wäre. Derartige Ergänzungsmöglichkeiten seien nun mal notwendig.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine weitere Überprüfung durch die Verwaltung und somit nochmalige Vertagung keine Bedenken bestehen. 

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Beschluss:

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 06.11.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Berchum. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3 und beinhaltet die Flurstücke 427, 428 (beide Flurstücke gehörten zum ehemaligen Flurstück 271) und das städtische Flurstück 434.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im Jahr 2009 eingeholt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=79070&selfaction=print