10.02.2009 - 2 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun bezieht sich in seinem Vortrag in
Wesentlichen auf die ausgelegte Tischvorlage. Hierin wird zu den in den
vorberatenden Gremien aufgeworfenen Fragen wie Verkehrsicherungspflicht,
Pflegemaßnahmen, Entschädigungsansprüche sowie Kriterien für eine
Schutzausweisung Stellung genommen.
Herr Oberste Berghaus betont, dass dies
angesichts der finanziellen Situation der Stadt wieder zusätzliche
Beschäftigungen seien, die sich die Stadt nicht leisten könne, da es sich auch
nicht um Pflichtaufgaben handele. Es könnte durchaus darauf vertraut werden,
dass diese Aufgaben auch mal durch die Bürger wahrgenommen werden sollten.
Das Ziel der Sicherung und dem Erhalt von
Naturdenkmalen wird von Herrn Dr. Ramrath unterstützt. Kritisch wird von ihm angemerkt, dass in der
Vorlage eine sehr schematische Abarbeitung der Einwendungen von privater Seite
vorgenommen worden sei. Es müsse individuell mit diesen Einwendungen umgegangen
werden. Natürlich seien privates und öffentliches Interesse gegeneinander
abzuwägen. Daher stelle er den Antrag, der sich im nachfolgenden Beschluss wieder findet.
Herr Meier tut sich schwer mit einer positiven
Sicht zu dieser Vorlage, insbesondere was die Massivität der Verordnung anbelange.
Die Vorlage mit der Verordnung könnte nach Abschaffung der Baumschutzsatzung
wieder dazu dienen, ein Instrument zu schaffen, um in dieser Hinsicht wieder
wirken zu können. Es sollte daher dem Antrag von Herrn Dr. Ramrath gefolgt
werden.
Frau Suda stellt fest, dass es hier keine
Gesetzesvorgabe gebe, der gefolgt werden müsse.
Herr Dr. Braun weist darauf hin, dass mit dieser
Vorgehensweise gerade mehr Verantwortung auf die Bürger verlagert werden solle.
Es handele sich sicher nicht um mehr Verwaltungsaufwand als bisher. Natürlich
müsse sich dann bei der Bearbeitung mit jedem einzelnen Baum beschäftigt
werden. Die Verordnung könne auch
jederzeit wieder geändert werden. Diese sei nicht dazu da, um evtl. die frühere
Baumschutzsatzung zu ersetzen.
Herr Asbeck gibt zu bedenken, dass sich der
Ausschuss zur Abwägung mit den einzelnen Fragen und Einwendungen
auseinandersetzen müsse und dafür nicht die schematischen Stellungnahmen
geeignet seien.
Herr Panzer weist darauf hin, dass die
Bezirksvertretung Nord diese Vorlage einstimmig beschlossen habe. Die geführte
Diskussion stehe in keinem Verhältnis dazu,
dass es hier um weniger als 100 Bäume gehen würde.
Herr Sondermeyer versteht auch im Hinblick auf
die Diskussion zum Klimaschutz nicht, warum für diese geringe Anzahl von Bäumen
nicht dieser wenige Aufwand auch an Kosten betrieben werden könne.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die heutige
Vertagung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
- Die
Verwaltung wird beauftragt nachzuarbeiten und zu den bereits in der
Diskussion stehenden Objekten Stellung zu nehmen.
- Die
Befreiungstatbestände sind zu überarbeiten und durch Abwägungstatbestände
zu ergänzen.
- Es
soll eine kürzere Laufzeit von etwa 5 Jahren für die Verordnung angesetzt
werden.
- Die
Beratung der Vorlage wird vertagt.
Anlagen zur Vorlage
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