29.01.2009 - 6.4 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.01.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Asbeck verweist auf den langen Vorlauf, den diese Vorlage genommen hat. Ihm
stellt sich die Frage, welche finanziellen Folgen sich für die Stadt Hagen
durch die Betreuung der nicht unerheblichen Anzahl von Bäumen ergeben werden.
Daher erscheint ihm die Aussage in der Vorlage auf Seite 3, wonach sich für die
Stadt keine weiteren Kosten ergeben werden, fraglich und er befürchtet eine
Bindung von Verwaltungskraft über die frühere Unterschutzstellung hinaus. Daher
bittet er um eine detaillierte Aufstellung, welche Kosten durch die hier
beschriebene Umsetzung auf die Stadt Hagen zukommen.
Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass er in der heutigen Sitzung keine
detaillierte Auskunft geben kann und sichert zu, die Beantwortung der
Fragestellung in die Sitzungen des Umweltausschusses und des
Stadtentwicklungsausschusses einzuspeisen.
Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung für diese Sitzungen
präzisierte Aussagen zu treffen, ob ggf. mit Entschädigungsansprüchen einzelner
betroffener privater Grundstückseigentümer zu rechnen ist oder ob dies
ausgeschlossen werden kann. Beispielhaft verweist er hierzu auf die
Stellungnahme der katholischen Kirchengemeinde St. Marien, die sich bezüglich
der Ausweisung des Trompetenbaumes zur Wehr setzt, weil dies nach ihrer Aussage
gegen eine frühere Absprache verstoße und zudem zu einer erheblichen
Wertminderung des Grundstücks führe, die ihrer Auffassung nach
entschädigungspflichtig sei. Herr Dr. Ramrath bittet, dies zu klären, bevor man
sich mit einer Beschlussfassung in der Sache befasse.
Herr Thielmann schlägt vor, die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses auf den
Rat zu übertragen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz greift den Vorschlag von Herrn Thielmann auf und
modifiziert ihn dahingehend, dass die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses
auf den Rat - nach entsprechender Klärung der aufgeworfenen Fragen und
Vorberatung im Umwelt- und im Stadtentwicklungsausschuss - übertragen wird.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW
anerkannten Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage.
Die Verwaltungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche
Verordnung der Stadt
Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung
– ND-VO), wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.
0785/2008) vom 20.11.2008 ist. Die ND-VO besteht aus einem Textteil, je einer
Übersichtsliste und einer Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 für jeden
betroffenen Stadtbezirk und je einem Detailblatt für jedes
Naturdenkmal mit Angaben über Baumart(en), Größenangaben, Lagebezeichnungen und
Lageplänen und, soweit erforderlich, zusätzlichen Geboten.
Weiteres Verfahren
Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage
der Verkündung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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