28.01.2009 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Niggemann erläutert anhand der im Sitzungssaal ausgehängten Pläne den Entwurf zum Bebauungsplan Ergster Weg- West. Es handele sich um Baukörper als Einzel- oder Doppelhaushälfte mit maximal zwei Wohneinheiten. Zur Einleitung des Verfahrens habe es eine Veränderung im Bereich der notwendigen Ausgleichfläche und der Ableitung des Abwassers gegeben.  

Eine Ausweisung als reines Wohngebiet sei nicht möglich, da in unmittelbarer Nähe des Plangebietes  die Autobahn lege und ein Gartenbaubetrieb bestehe.  Das Wohngebiet werde als allgemeines Wohngebiet eingetragen. So sei es möglich, dass sich weitere Anlagen, die sich der Wohnnutzung unterordnen, im Gebiet ansiedeln.

 

Herr Reinke fragt, warum der Vorschlag der Bezirksvertretung, dass Gebiet in Nord und Süd zu teilen, nicht realisiert worden sei. Er möchte wissen, ob ein Verkehrskonzept für das Plangebiet erarbeitet worden sei.

 

Frau Schönke fragt, an welcher Stelle der Vorlage zu erkennen sei, dass es sich bei dem Wohngebiet um reine Wohnutzung handeln solle und möchte wissen, ob sich das neue Plangebiet bis zum Lichtenböcken erstrecke.

 

Herr Niggemann antwortet Frau Schönke, dass die Fläche des Baugebietes nicht ausgeweitet worden sei. Lediglich die Ausgleichflächen seien neu vorgegeben. Weiter erklärt er, dass eine reine Wohnnutzung nicht möglich sei. Und erinnert an die Nähe der Autobahn und des Gartenfachbetriebes.

 

Frau Schönke hinterfragt, ob ein Rechtsanwaltsbüro möglich sei.

 

Herr Niggemann bestätigt und antwortet auf die Frage von Herrn Reinke, dass ein Verkehrskonzept vorlege. Der Verkehr sei gezählt worden. Bei einer durchschnittlichen Annahme von 1,5 PKW`s pro geplante neue Wohneinheit bei zwölf bis vierzehn Gebäuden sei die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es handele sich um eine geringe Zunahme des Erschließungsverkehrs, dieser sei verträglich.

 

Herr Arnusch äußert seine Bedenken, dass durch die Nutzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet mit mehr Verkehr gerechnet werden müsse. Er fordert eine zweite Verkehrsanbindung für Berchum in Richtung Garenfeld.

 

Herr Niggemann verweist auf die §§ 3 und 4 der Baunutzungsverordnung. Demnach sei eine zweite Verkehrsanbindung für Berchum in Richtung Garenfeld nicht möglich und finanziell nicht durchführbar.

 

Herr Leisten schließt sich der Aussage von Herrn Arnusch an.

 

Frau Sauerwein kritisiert, dass man Familien ein Wohngebiet mit bereits festgestellterLärmbelastung durch die naheliegende Autobahn empfehlen solle. Weiter weist sie auf die Ausdünnung des öffentlichen Nahverkehrs und weiterer möglicher Sparmaßnahmen der Stadt Hagen in den Randgebieten hin.

 

Herr Arnusch möchte den Unterschied zwischen Reinem Wohngebiet und Allgemeinem Wohngebiet verdeutlicht haben.

 

Herr Niggemann gibt Frau Sauerwein zu verstehen, dass die Lärmbelästigung für ein reines Wohngebiet durch die Autobahn zwar höher als zulässig aber ein Wohnen dort ohne Gesundheitseinschränkungen möglich sei. Deshalb werde es als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Er macht Herrn Arnusch auf den in unmittelbarer Nähe bestehenden Gartenbaubetrieb aufmerksam. Dies schließe ebenso ein Reines Wohngebiet aus.

 

Herr Buschkühl zeigt Verständnis für die Diskussion und die Bedenken der Anlieger. Er hält es für wichtig jungen Familien eine Baumöglichkeit in attraktiver Wohnlage zu ermöglichen, um den Ortsteil wieder zu beleben. Die Lärmbelästigung könne durch entsprechend vorzunehmende Baumaßnahmen ausgeschlossen werden.

 

Herr Leisten verdeutlicht sein Interesse an einem attraktiven Wohngebiet im Stadtteil.

 

Herr Niederköppern befürchtet, dass eine Zufahrt für Berchum bei einer Zunahme des Verkehrs um 20 % nicht ausreichen werde.

 

Herr Arnusch beantragt das Plangebiet in ein reines Wohngebiet ändern zu lassen.

 

Herr Hulvershorn verweist auf die Aussagen von dem Fachbereich, dass dies nicht möglich sei.

 

Daraufhin nimmt Herr Arnusch seinen Antrag zurück und Herr Hulvershorn lässt über die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer 2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

X

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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Dafür:

 7

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

 0

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Anlagen

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