28.01.2009 - 6.3 Widmung Prof.-Dr.-Schemann-Weg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es entsteht kein Erörterungsbedarf.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327) die Widmung der Straße

 

Prof.-Dr.-Schemann-Weg.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 12 Flurstücke 1034, 1046, 1064. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Widmung der Anbindungen der Verkehrsfläche an die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 12 Flurstück 1037 und Gemarkung Hagen Flur 16 Flurstück 70 wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert. Die auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkten Teile der Verkehrsfläche sind zusätzlich schraffiert dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=77952&selfaction=print