11.02.2009 - 5 Vorschlag der Fraktion B90/Grüne, hier: Auszahl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machatschek schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammen zu beraten, da sie in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen.

 

Herr Halbeisen erläutert den Antrag seiner Fraktion und rügt in diesem Zusammenhang den Stil der Vorlage der Verwaltung. Sie sei für einen Nichtjuristen unverständlich.

 

Im Anschluss daran bittet Frau Machatschek die Verwaltung um Darstellung ihrer Sicht der Dinge.

 

Herr Steuber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es seit 1962 eine Anwendungspraxis der Verwaltung gebe, die jetzt aufgrund der ständigen Rechtssprechung neu gestaltet werden müsse. Zum Stil der Vorlage macht er deutlich, dass die Verwaltung nach Art. 20 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden sei.    

 

Herr FIedler erläutert die Inhalte der Vorlage.  

 

Frau Flemmig vom Rechtsamt erläutert den rechtlichen Hintergrund. Ausschlaggebend für die Aufhebung der Bescheide sei die ständige Rechtsprechung. In diesem Fall sei das zweite Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27.02. 2008 ausschlaggebend. Ab da sei auf die tatsächlichen Energiekosten abzustellen. Es gehe nur um die höchstrichterliche Rechtsprechung. Vor diesem Zeitpunkt bestehe für die Verwaltung keine Verpflichtung, die Verwaltungsakte aufzuheben.

 

Herr Halbeisen hat Zweifel an der Richtigkeit dieser Darstellung. Ihm sei aufgefallen, dass in einer Vielzahl von unklaren Fällen Vergleiche geschlossen worden seien.

 

Frau Machatschek erklärt, dass Aufklärung vonnöten sei, um die rechtliche Seite einschätzen zu können.

 

Herr Mervelskemper möchte wissen, ob eine Mitteilung an die Leistungsempfänger erging, dass sie Ansprüche auf rückwirkende Erstattungen hätten. Oder würden  nur die Ansprüche derjenigen befriedigt, die diese geltend gemacht hätten? 

 

Frau Kurte fragt, ob die Verwaltung Erfahrungen mit anderen Städten im Umkreis habe, wie es dort gehandhabt würde.

 

Herr Steuber erwidert auf die Frage von Herrn Mervelskemper, dass die Anspruchsnorm vorsehe, dass die Verwaltung von sich aus ohne einen Antrag tätig werde. In der Praxis der Arge würden die Fälle immer nur für ein halbes Jahr bewilligt. Die Umsetzung  des gefassten Beschlusses in der Praxis sei besprochen und vereinbart worden. Es sei zu überdenken, ob man den Bewilligungsbescheiden ein Informationsblatt beifüge.

 

In Bezug auf die Erfahrungen mit anderen Städten teilt Herr Fiedler mit, dass es keine einheitliche Vorgehensweise gebe. 

 

Frau Küper erklärt in Richtung von Herrn Mervelskemper, dass die Arge im Dezember letzten Jahres eine Information über die Presse abgegeben habe. Der zentrale Druck der Bescheide in Nürnberg verhindere leider, dass man Informationsblätter an die Bescheide hänge. In der Praxis würden seit November die neuen Sätze angewandt. Rückwirkend werde ab 01.01.2008 gezahlt. Der rückwirkende Zeitraum ließe sich nicht genau bestimmen. Dieser hänge vom Abrechnungsmodus des Vermieters ab. Es gebe ganz wenige Fälle, die nicht von der Nachzahlung ab 2008 betroffen seien.    

 

Herr Halbeisen gibt zu bedenken, dass die Menschen, die zwischenzeitlich aus dem SGB II - Bezug rausgefallen seien, nicht in den Genuss der Nachzahlung kämen.

 

Frau Küper räumt das ein.

 

Herr Halbeisen bittet Frau Machatschek, über die Beschlussvorschläge in seinem Antrag getrennt abstimmen zu lassen.

 

Frau Kaus-Köster berichtet, dass sie mit ihren Leistungssachbearbeiter gesprochen, wie viele Betroffene bei der Arge ihr Anliegen vorbrächten. Diese hätten versichert, dass es ganz ganz wenige seien, die nicht bei der Arge ihre Ansprüche geltend machten.

 

Herr Schellhorn möchte wissen, wie mit denjenigen verfahren werde, die bereits in den Jahren 2005 bis 2007 einen Antrag gestellt hätten und ihre Schulden bei der Mark E jetzt in kleinen Raten abzahlten. 

 

Herr Steuber erklärt, dass die Akten derjenigen, die aus dem Leistungsbezug ausschieden, nicht sofort archiviert würden. Diejenigen, die noch bekannt seien, würden von Amts wegen aufgegriffen. Es gehe natürlich nur um Nachzahlungen ab Februar 2008.

 

 

Auf die Befürchtung von Herrn Mervelskemper, dass die Pressemitteilung nicht alle Betroffenen erreiche, wird mitgeteilt, dass auch Wochenkurier und  Stadtanzeiger beteiligt gewesen seien.

 

Aufgrund der geäußerten  Bitte von Herrn Halbeisen lässt Frau Machatschek zunächst getrennt über die Beschlussvorschläge des Antrages der Fraktion abstimmen. Dabei wird der zweite Beschlussvorschlag in Abstimmung mit Herrn Halbeisen erweitert.

 

Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Vorlage der Verwaltung abgestimmt. 

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Beschluss:

 

1. Die durch die bisherige unrechtmäßige Pauschalierung zu wenig gezahlten Heizkosten werden den betroffenen SGB II – Empfängerinnen  und –Empfängern rückwirkend für den Geltungszeitraum der SGB II-Gesetzgebung in voller Höhe ausgezahlt.

 

 

 

 

 

 

 

2. Die Auszahlung der ab Februar 2008 bestehenden Erstattungsansprüche erfolgt von Amts wegen ohne nähere Beantragung.   

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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