18.12.2008 - 5.24 Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jochen Weber drückt seine Verwunderung darüber aus, dass die
Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge nicht berücksichtigt wurden.
Insbesondere sei zu bemerken, dass zwei bezirkliche Einrichtungen, unter
anderem die Einrichtung in der Piepenstockstraße, betroffen seien. Die als
Tischvorlage ausgelegte Information der Verwaltung, die als Anlage 8 Gegenstand der Niederschrift
ist, habe zur Klärung einzelner Fragen nicht beitragen können. Sollte ein
Vorbehaltsbeschluss aufgrund des bevorstehenden Anmeldeverfahrens erforderlich
sein, so legt Herr Jochen Weber wert darauf, dass dieser vorbehaltlich
der Anhörung der Bezirksvertretungen gefasst werde. Die Einrichtung der Piepenstockstraße
sei aus Sicht der SPD-Fraktion zurzeit unverzichtbar. Es bestehe noch
erheblicher Klärungsbedarf.
Herr Strüwer beurteilt das bisherige Verfahren zur Kindergartenbedarfsplanung
2009/2010 als recht positiv, zumal die gesetzlichen Vorgaben bis 2013, nach
bisherigem Stand, realisiert werden könnten. Durch die Unterbringung von
Kindern unter drei Jahren (U-3) konnte der Rückgang der Anmeldezahlen in den
Einrichtungen einzelner Stadtbezirke ausgeglichen werden. Dem Jugendhilfeausschuss
habe sich der Eindruck erweckt, dass die Verteilung der Kinder in den einzelnen
sozialen Räumen von Hagen gut zugeschnitten sei. Der Klärungsbedarf einzelner
Personen zur Einrichtung Piepenstockstraße habe auch mit der von der AWO
getätigten Aussage zu tun, den im Kindergartenbildungsgesetz (KiBiz)
vorgeschriebenen Eigenanteil nicht aufbringen zu können. Dabei sei aber nicht
zu vergessen, dass durch KiBiz klare verbesserte Modalitäten für den Träger
entstanden seien und diesem zugemutet werden könnte, mit den neuen Möglichkeiten
zurechtzukommen. Sollte es dem Träger dennoch schwerfallen, den Anteil an
Eigenmittel nachzuweisen, so müsste noch mal neu verhandelt werden. Über eine
mögliche Schließung der Einrichtung Piepenstockstraße konnte im Jugendhilfeausschuss
aufgrund widersprüchlicher und ungeklärter Aussagen nicht diskutiert werden. Im
Sinne der Kindergartenkinder sollte ggf. eine Unterbringung im bisherigen
Umfeld erfolgen. Mit der SPD-Fraktion habe die CDU einen gemeinsamen
Beschlussvorschlag vorbereitet.
Herr Dr. Schmidt bittet um Verständnis, dass das
Kinderbildungsgesetz voraussichtlich jedes Jahr diese enge zeitliche
Beratungsfolge mit sich bringen werde. Ursache seien die von anderer Stelle
vorgegebenen Termine. Vom Zeitplan her sei es völlig unmöglich gewesen, die
bevorstehende Verwaltungsvorlage zuvor in den Bezirksvertretungen beraten zu
lassen. Die Verwaltungsvorlage müsste in der heutigen Ratssitzung beschlossen
werden, um das Anmeldeverfahren nach den Weihnachtsferien durchführen zu
können. In Bezug auf die Angelegenheit der Einrichtung Piepenstockstraße mache
die von Ihm erstellte Tischvorlage deutlich, dass die Verwaltung intensive
Gespräche mit der AWO über die prinzipielle Situation, hier der fehlende
Eigenanteil, führe. Einige Inhalte dieser Gespräche seien der Politik in den
Ausschüssen vorgetragen worden. Der bestehende Ratsbeschluss beinhalte
allerdings, dass die Verwaltung den erforderlichen Eigenanteil eines Trägers
nicht übernehmen werde. Der Eigentümer des Gebäudes habe den bestehenden
Mietvertrag gekündigt, um neu zu verhandeln. Im Falle der Fortführung der Einrichtung
sei eine Investition für den U-3 Bereich von rd. 120.000 mit einer
entsprechenden Bindungswirkung von fünf Jahren erforderlich. In den
Regionalkonferenzen 2007 wurden im Vorfeld alle Träger darüber informiert, dass
bei einem Überhang von zwei Gruppen in Hohenlimburg entsprechend der
vorliegenden Verwaltungsvorlage verfahren werde. In einem noch heute geführten
Gespräch mit der AWO, so Herr Dr. Schmidt, habe die AWO deutlich
gemacht, dass es nicht möglich sei, den Eigenanteil für die Einrichtung Piepenstockstraße
aufzubringen.
Herr Jochen Weber erinnert daran, dass Hagen eine
Nothaushaltskommune sei und sich nicht mit anderen Gemeinden aus dem Märkischen
Kreis messen könnte. Im Übrigen lasse das Datum der Verwaltungsvorlage darauf
schließen, dass die Bezirksvertretungen sehr wohl hätten beteiligt werden
können. Herr Jochen Weber verweist auf den zuvor eingereichten
Beschlussvorschlag von Herrn Strüwer und bittet Herrn Oberbürgermeister
Demnitz um eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Herr Oberbürgermeister Demnitz und Herr Dr.
Schmidt merken an, dass es sich
bei dem Vorlagendatum lediglich um das Erstellungsdatum und nicht um das Datum
der Fertigstellung einer Verwaltungsvorlage handeln würde. Die
Verwaltungsvorlage sei erst am 12. Dezember 2008 an die entsprechenden
beteiligten Personen verschickt worden.
Herr Strüwer macht noch mal deutlich, dass eine zwingende Bindungsfrist für die Einrichtung
Piepenstockstraße auf fünf Jahre lediglich in Frage kommen würde, wenn die
zuvor genannte Investition für den U-3 Bereich getätigt werde. Diese sei
allerdings abhängig von den weiteren Trägerverhandlungen.
Herr Dr. Schmidt gibt zu bedenken, dass im Falle einer
Nichtinvestition in dieser Einrichtung eine U-3 Betreuung nicht realisiert
werden könnte.
Herr Gerbersmann bittet den Rat der Stadt, keine Lösung dahingehend
auszuarbeiten, die vom Grundsatzbeschluss des Rates bezüglich des Eigenanteils
andere Träger abweicht.
Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Ratssitzung für eine kurze
Besprechung von 17.15 bis 17.30 Uhr.
Herr Strüwer verliest den ausgearbeiteten Beschlussvorschlag, der als Anlage 9 der Niederschrift beigefügt
ist.
Herr Jochen Weber bittet darum, dass die Bezirksvertretungen Haspe
und Hohenlimburg im Jahre 2009 mit in die Beratung aufgenommen werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über folgenden Beschlussvorschlag
abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Grzeschista
erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des
Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zu Beginn des Kita-Anmeldeverfahrens verbindlich abzuklären, inwieweit die
Arbeiterwohlfahrt die Kindertageseinrichtung Piepenstockstr.
auch im Kindergartenjahr 2009/2010 unter den Finanzierungsmodalitäten
des KiBiz weiterführen wird.
Ungeachtet
dessen steht nach wie vor das Angebot der Stadt, am Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 mit der
AWO erneute Gespräche über die mit dem Nachweis
des Eigenanteils zusammenhängenden Probleme zu führen und die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zu
prüfen.
2. Solle
die AWO eine Weiterführung des Kindergartens Piepenstockstr. unter den o.g. Voraussetzungen ausschließen, so wird
die Verwaltung beauftragt, alternative
und sozialräumlich vertretbare Lösungen zu entwickeln.
Zielsetzung
ist hierbei, den Kindergarten Piepenstockstr. im Kindergartenjahr 2009/2010 in eine andere Trägerschaft
zu überführen, und somit zumindest den verbleibenden
Kindern Betreuungssicherheit im vertrauten Umfeld zu garantieren.
Neuanmeldungen
sind unter dem Vorbehalt einer möglichen Verteilung auf in der Nähe befindlichen Kindertageseinrichtungen
vorzunehmen. Eine sachgerechte Entscheidung
hierzu ist auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen und in Abstimmung mit den Beteiligten zu
treffen.
3. Die
Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg sind im Januar 2009 mit in die Beratung mit einzubeziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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