18.12.2008 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.31
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB
(Baugesetzbuch)) in der zur Zeit gültigen Fassung für
den Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres Lennetal- zwecks Anpassung
der BauNVO.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil
II –Unteres Lennetal– in einem Bereich westlich der DB Strecke
Hagen –Siegen beidseitig der Straße "Hellweg" von der
Überführung der "Schwerter Straße" über die Straße
"Hellweg" und weiter beidseitig entlang der Feldmühlenstraße bis zum
Bereich der Stichstraße zwischen Erlhagen/Feldmühlenstraße und der
Fußgängerbrücke über die DB – Strecke Hagen – Siegen zwischen der
Fa. Wälzholz und der Kläranlage Fley.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
zu c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 12/61 (019)
Teil II –Unteres Lennetal– 2. Änderung (gem. § 13), mit den in
violetter Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom
18.11.2008 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Von
einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden
Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die
Begründung vom 18.11.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung der Änderung soll im Frühjahr des Jahres 2009
durchgeführt werden, der Satzungsbeschluss soll bis Mitte des Jahres 2009
vorliegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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940,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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