16.12.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Bezirksvertretung Nord ist lt. Herrn Asbeck einstimmig der Beschlussempfehlung gefolgt.

 

Ein Verwaltungsvortrag erfolgt nicht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch)) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres Lennetal- zwecks Anpassung der BauNVO.

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– in einem Bereich westlich der DB Strecke Hagen –Siegen beidseitig der Straße "Hellweg" von der Überführung der "Schwerter Straße" über die Straße "Hellweg" und weiter beidseitig entlang der Feldmühlenstraße bis zum Bereich der Stichstraße zwischen Erlhagen/Feldmühlenstraße und der Fußgängerbrücke über die DB – Strecke Hagen – Siegen zwischen der Fa. Wälzholz und der Kläranlage Fley.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– 2. Änderung (gem. § 13), mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 18.11.2008 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Die Begründung vom 18.11.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im Frühjahr des Jahres 2009 durchgeführt werden, der Satzungsbeschluss soll bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=76765&selfaction=print