09.12.2008 - 5.4 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der H...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

Hinweis der Schriftführerin:

Eine Mitteilung des Servicezentrums Wirtschaft vom 08.12.2008 ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 6 Gegenstand der Niederschrift.

Ebenso ist ein interfraktioneller Beschlussvorschlag als Tischvorlage ausgelegt, der inhaltlich identisch mit dem Beschlusstext ist.

 

Herr Grothe verweist auf eine im Sitzungsraum ausgehängte fotografische Ansicht der neu zu gestaltenden Fassade des Eckgebäudes Hohenzollernstraße/ Körnerstraße und teilt mit, dass ein Eigentümerwechsel anstehe und dieser das Gebäude aufwerten möchte. Zu diesem Zweck soll die Einleitung eines Entwidmungsverfahrens durchgeführt werden. Eine Außengastronomie solle weiter stattfinden, jedoch in anderer Form. Er werde über den Fortgang des Verfahrens weiter berichten.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Glaeser, Löwenstein, Stroschein und Thormählen sowie für die Verwaltung Herr Grothe, Frau Grebe und Frau Tenne-Pinkvoss.

 

Seitens der Bezirksvertreter wird erwartet, dass durch den Wegfall der Arkaden die räumliche Situation, insbesondere für die Nutzer des ÖPNV, verbessert wird und nicht eine weitere Raumverengung stattfindet. Wie im interfraktionellen Beschlussvorschlag angeregt, sollen Mittel, die durch eventuelle vertragliche Vereinbarungen frei werden, für eine Raumverbesserung eingesetzt werden. Es sei zu bedenken, dass es sich in diesem Bereich um Bushaltestellen handelt, die ein erhöhtes Fahrgastaufkommen aufnehmen müssen und nicht wie „normale“ Haltestellen zu behandeln seien.

 

Zu dem Verfahren der Mittelverwendung werden von den Vertretern der Verwaltung finanzrechtliche Bedenken geäußert, insofern, dass Verkaufserlöse nicht unmittelbar, für die in diesem Zusammenhang stehenden Ausgaben, verwandt werden dürfen.

 

Herr Glaeser bittet die Verwaltung, in dem Sinne des Beschlussvorschlages alle rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten auszunutzen und lässt über den vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Mitte beschließt  gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S. 141, S. 216, S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007 S. 327), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die beabsichtigte Einziehung

 

einer Teilfläche der Hohenzollernstraße vor dem Grundstück Hohenzollernstr. 2.

 

Die Fläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Hagen Flur 42 Flurstück 106 und Flurstück 107.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ unterlegt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen aus dem für den Grundstückseigentümer entstehenden Mehrwert zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der ÖPNV-Nutzer in diesem Bereich einzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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