03.12.2008 - 7.11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/08 (603) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rath schlägt vor, die Feuerwehr bei der Beratung mit einzubeziehen, um eventuelle Zufahrtsprobleme auszuschließen.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass in solchen Fällen grundsätzlich eine Absprache mit der Feuerwehr stattfinde.

 

Herr Erdtmann merkt an, dass durch den Wegfall der Spedition in dem Bereich auch der LKW-Verkehr geringer werden müsste.  

 

Herr Kohaupt ergänzt, dass er den Oberbürgermeister über die ca. 1600 Unterschriften der Bürger, mit dem Wunsch der Errichtung eines Vollsortimenter, in Kenntnis gesetzt habe. 

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Beschluss:

 

zu a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/08 (603) –Einzelhandel Revelstraße–gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/08 (603) –Einzelhandel Revelstraße– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 295, 422 und 424, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Vorliegen der konkreten Planungen soll die öffentliche Auslegung im 1. Halbjahr 2009 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage