09.12.2008 - 5.13 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer fragt, wie man sicherstellen wolle, dass der Parkverkehr nur über die Stadionstraße geführt werde.

 

Herr Grothe erwidert, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Vorlage sei, jedoch die Zufahrt über die Stadionstraße geführt werde.

Die endgültige Lenkung der Verkehre sei dann bei Großveranstaltungen individuell zu regeln, sodass das Wohnumfeld nicht beeinträchtigt werde. Es werde genügend Parkraum zur Verfügung stehen.

 

Herr Löwenstein bezweifelt für die nächste Zeit die Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Grothe begrüßt jedoch, wenn auch zurzeit zum Bau der Halle kein Investor zur Verfügung stehe, dass damit konkretes Baurecht geschaffen werde. Die Verwaltung habe gute Arbeit geleistet.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung und Auslegung) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB –  nebst der Begründung vom 20.11.2008 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854, 863 und 864.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. La­geplan):

 

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg ent­lang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortge­setzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nord­westen und reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Sta­dion und dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan im Januar 2009 rechtskräftig.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=76204&selfaction=print