03.12.2008 - 5.4 Antrag:Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thomys teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass der Denkmalwert des Gebäudes überprüft wurde. Leider konnte ein Denkmalwert, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Münster, nicht bestätigt werden. Alter Gebäudebestand sei zukünftig eher abgängig. So sei ein Neubau in der Regel finanzierbarer ist als die Sanierung eines Altbaus.

 

Einige Fragen dazu, sind durch Herrn Thomys zufriedenstellend beantwortet worden.

 

Diskussionsbedarf ergibt sich nicht, sodass wie folgt abstimmt wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt den im Betreff genannten Abbruch des Wohngebäudes Sunderlohstraße 43-45 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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