03.12.2008 - 7.4 Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann weist
darauf hin, dass die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Stadt
Hagen bezüglich der Kostenübernahme für die Übermittagbetreuung, noch ausstehe.
Auch von der Bezirksregierung liege keine Antwort vor
Herr Decker macht
deutlich, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handele, die von der
Landesregierung vorgeschrieben worden sei. Aus diesem Grund seien die Kosten
auch vom Land zur Verfügung zu stellen.
Herr Decker kann der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Kohaupt schlägt vor,
den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zu übernehmen und durch
folgenden Zusatz zu erweitern:
„Die BV-Nord fordert die Landesregierung auf, den
Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahmen in Gänze zu finanzieren!“
Herr Panzer zitiert einen
Teil der Vorlage und merkt an, dass dort auf den Eigenanteil, der aus Mitteln
der Schulpauschale finanziert werden solle, hingewiesen werde. Er möchte wissen
welche Punkte dann aus der Schulpauschale gestrichen werden sollen, um die
daraus frei werdenden Mittel für die Übermittagbetreuung zu verwenden.
Herr Gerbersmann erwidert,
dass eine Prioritätenbildung vorgenommen werden müsse.
Herr Kohaupt regt an, den
Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Hagen-Nord auch vom Rat zu beschließen zu
lassen.
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend
die Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen, vorbehaltlich
einer Entscheidung des Innenministers und einer Entscheidung des Rates der
Stadt Hagen am 18.12.2008, die
Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und
laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum
Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im
investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu
kompensieren.
Die BV-Nord fordert die
Landesregierung auf, den Nothaushaltskommunen die Durchführung dieser Maßnahmen
in Gänze zu finanzieren!
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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437,3 kB
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