03.12.2008 - 5.3 Ermessensdirektive zur Ablösung der Stellplatzp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thomys erläutert mit wenigen Worten den Sinn dieser Vorlage. Mit der neuen Regelung sollen Maßstäbe entwickelt werden, die die Entscheidung, in welchen Fällen eine Ablöse weiterhin betrieben werden soll oder aber welche Bauvorhaben möglicherweise zu verhindern sind, vereinfachen. So diene diese Ermessensdirektive der Rechtssicherheit um insgesamt alle im Stadtgebiet gleich behandeln zu können.

 

Es ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bericht der Verwaltung zur Ermessensdirektive der Ablösung der Stellplatzpflicht gemäß § 51 BauO NRW wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0