13.11.2008 - 5.7 Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 30.10.2008:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.11.2008.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=75459&selfaction=print