13.11.2008 - 5.24 Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) Teil 1 -Nordumgehu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch)) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) T. 1 –Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße u. Tillmannstraße– zwecks Beschränkung der in den festgesetzten Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen mittels einer textlichen Festsetzung.
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens
umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) T. 1 –Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße u. Tillmannstraße–.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan (Bebauungsplan) ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Das Bebauungsplanverfahren soll vor der Sommerpause 2009 abgeschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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979,7 kB
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