13.11.2008 - 5.21 Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig erinnert an die Beschlussfassung des Landschaftsbeirates und regt an,
diesen zu übernehmen. Die bisherige Diskussion habe gezeigt, dass es durchaus
zu einer Entwässerungsproblematik in diesem Bereich kommen könnte. Bei starken
Regen sei nicht sichergestellt, dass die anfallenden Wassermassen von einem
Kanalmischsystem auch ausreichend abgeführt werden könnten. Aus diesem Grunde
sollte das neue Baugebiet mit einem neuen Trennsystem erschlossen werden. Eine
Erhöhung der Kosten sei durch die Verwaltung nicht nachgewiesen worden. Darüber
hinaus stelle sich die Frage, ob der Entwässerungskanal in der Rembergstraße in
der Lage sei, bei der Versiegelung einer solchen großen Fläche, die
Wassermassen aufzunehmen.
Herr Asbeck informiert den Rat darüber, dass die von Herrn Ludwig geäußerten
Bedenken im Stadtentwicklungsausschuss ausführlich erörtert und entkräftet
wurden. Die Verwaltung habe sich eindeutig dahingehend erklärt, dass der
vorhanden Kanal in der Rembergstraße zur Entsorgung des anfallenden Wassers
ausreiche. Die Erschließung durch die Einführung eines Trennsystems würde zwangsläufig
teurer und somit möglicherweise unwirtschaftlich für junge Familien werden.
Herr Gothe teilt mit, dass diese Thematik im Vorfeld mit der oberen Wasserbehörde
der Bezirksregierung Arnsberg geklärt wurde. Das Wasserhaushaltsgesetz sähe
vor, bestimmte Vorgaben nicht nur nach Wasserrecht bzw. Wassergrundsätzen zu
entscheiden, sondern auch wirtschaftliche Aspekte bei einer Entscheidung zu
berücksichtigen. Die Einführung eines Trennsystems verursache Mehrkosten von
rd. 75 %. Aus diesem Grund vertrete die Verwaltung die Auffassung an dem
bisherigen Entwässerungssystem festzuhalten.
Beschluss:
1)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert, der südliche Hangbereich, parallel zur Rissestraße, wird herausgenommen.
Neuer Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.
Im Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - nebst der Begründung vom 17.07.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 01.08.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
3)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) Rissestrasse an
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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