13.11.2008 - 5.13 Änderung der Mietordnung für das Theater

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380/SGV NRW 2023) werden die Entgelte für die Vermietung des Theaters oder Teilbereichen des Theaters und die Vermietung von Kostümen, Requisiten und Fundusgegenständen, wie in den Anlagen dargestellt, mit Wirkung vom 01.12.2008, festgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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