11.11.2008 - 5 Verkehrsregelung Konkordiastraße- mündlicher Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Einleitung berichtet Herr Schädel über die im
Jahre 2002 geführte Diskussion in diesem Zusammenhang, die dazu geführt habe,
Teile der Konkordia- und Elberfelder Straße mit einem Verkehrsschild
„Anlieger frei“ zu versehen, um weiterhin eine Benutzung durch den
Individualverkehr zu ermöglichen. Hierfür sei die Nutzung als Fußgängerzone gewichen.
Diese Verfahrensweise sie auch von der
Bezirksregierung im Rahmen der Bezuschussung für den Theaterplatz
akzeptiert worden.
Frau Suda erinnert sich an die damalige
Diskussion dahingehend, dass es darum gegangen sei, den Theaterbesuchern, die
aus Richtung Hoch-/Bergstraße kämen, die Möglichkeit der Tiefgaragenzufahrt in
der Neumarktstraße zu ermöglichen. Dies würde jedoch heute nicht mehr
wohlwollend begleiten, im Gegenteil müssten Strafen für eine Theatervorfahrt in
Kauf genommen werden. Als heutige Alternative schlage sie vor, nicht nur
„Anlieger frei“ zu beschildern, sondern auch mit dem Zusatz
„Tiefgaragenzufahrt frei“ die Zufahrt über die Konkordiastraße zu
ermöglichen.
Herr Asbeck spricht sich dafür aus, diesem
Vorschlag zu folgen, da er schon immer Zielsetzung gewesen sei.
Herr Schmidt erklärt, dass es in dieser Art und
Weise nicht gehe. Dies sei von dem Begriff „Anlieger“ nicht
gedeckt. Jedermann könnte dann diesen Weg nutzen, ohne dass es als
Tiefgaragenzufahrt überprüfbar sei. Ein derartiges Schild könne nur mit
Zustimmung des Zuschussgebers aufgestellt werden. Er bezweifele jedoch dessen
positive Sichtweise.
Für Herrn Grzeschista kann dieses Problem nicht
für alle zufriedenstellend gelöst werden. Er halte es auch auf Grund der
jetzigen finanziellen Situation der Stadt für riskant, in diesem Fall ein Votum
abzugeben, womit evtl. Zuschüsse gefährdet würden.
Herr Asbeck schlägt vor, dass die Verwaltung bei
der Bezirksregierung befürwortend nachfrage, ob die vorgeschlagene
Verkehrsregelung zuschussunschädlich sei. Hierüber müsse anschließend die
Bezirksvertretung Mitte entscheiden.
Herr Asbeck stellt fest, dass gegen diese
Verfahrensweise keine Bedenken bestehen.
