12.11.2008 - 4.6 Bürgerantrag zur Aufhebung der Anleinpflicht fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf. Die Antragstellerin, Frau Schulz, ist anwesend und erhält das Wort für eine
ergänzende Stellungnahme. Frau Schulz führt aus, dass sie im Namen vieler
Hundebesitzer spreche, die in der Nähe des Hameckeparks wohnten. Es gehöre zur
artgerechten Haltung eines Hundes, dass dieser auch frei laufen könne, und dies
müsse in fußläufiger Entfernung zur Wohnung möglich sein. Der Hameckepark sei nach ihren Erfahrungen weitläufig genug,
dass man Hunden dort Freilauf ermöglichen könne, ohne andere Parkbesucher/innen
zu stören. Es sei wichtig, dass Hunde das richtige Sozialverhalten lernten, und
dies sei nicht möglich, wenn Hunde ständig an der Leine geführt würden. Es
reiche durchaus, wenn der Freilauf zu gewissen Zeiten möglich wäre, beispielsweise
in den frühen Morgenstunden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr. Zu dieser Zeit
seien außer den Hundebesitzern/innen kaum Besucher/innen im Park. Mit dem
Bürgerantrag werde nicht bezweckt, dass anderen Nutzern/innen des Parks Freiflächen
weggenommen, eingezäunt und als Hundeauslaufflächen ausgewiesen würden. Hierdurch
würden nur große Hundeklos geschaffen. Zwar sei es möglich, die Hunde im Fleyer
Wald und im Lennetal laufen zu lassen, dies sei jedoch für viele, insbesondere
ältere Hundebesitzer/innen keine Alternative. Es gehe lediglich darum, den
Anwohnern/innen des Hameckeparks die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Hunde im
Park auszuführen und sie dort zeitlich begrenzt auch frei laufen zu lassen.
Schließlich werde für die Hunde auch Hundesteuer gezahlt. Durch die Anwesenheit
der Hunde verstärke sich zudem das Sicherheitsgefühl der anderen Besucher/innen.
Herr Romberg bittet um den Bericht der Verwaltung. Herr Sporkert,
Ordnungsverwaltung, stellt mit Verweis auf die Ausführungen in der
Verwaltungsvorlage dar, dass es aus verschiedenen rechtlichen und
haftungsrechtlichen Gründen nur in eingezäunten Bereichen von Anlagen möglich
sei, Hunden Freilauf zu gewähren. Man habe mit der bereits vor längerer Zeit
errichteten Anlage im Ennepepark in Haspe gute Erfahrungen gemacht. Allerdings
gebe es die Haushaltslage der Stadt Hagen nicht her, eine solche Anlage aus
städtischen Mitteln zu finanzieren. Dem Hinweis der Antragstellerin, dass sich
das Sicherheitsgefühl der anderen Besucher/innen in Parks verstärke, wenn dort
Hunde frei laufen dürften, könne er nicht zustimmen. Gerade Kinder und ältere
Menschen, die Angst vor Hunden hätten, würden bei Begegnungen mit frei laufenden
Tieren zumeist panisch reagieren, das Risiko solcher Situationen sei nicht
abzuschätzen. Auch dies sei ein Grund, den Freilauf für Hunde nicht zu
erlauben. Herr Pieper meint, dass er sich mit den Vorschriften des
Landeshundegesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften vertraut
gemacht habe. Darin sei geregelt, dass Hunde nur in umfriedeten Anlagen an der
Leine zu führen seien. Eine Anlage gelte demnach als umfriedet, wenn sie durch
einen Zaun, eine Mauer oder durch sonstige bauliche Maßnahmen von der übrigen
Umgebung klar abgegrenzt sei. Dies sei im Hameckepark jedoch nicht der Fall.
Zwar gebe es dort einige Bereiche, die durch Zäune voneinander getrennt seien,
jedoch handle es sich dabei um private Grundstücke. Der Park an sich sei frei
zugänglich. Insofern bestehe, zumindest nach dem Landeshundegesetz, keine
Anleinpflicht. Die Gebietsordnung der Stadt Hagen schreibe aber vor, dass Hunde
in allen Anlagen an die Leine zu nehmen seien. Es stelle sich daher die Frage,
welches Recht Geltung habe- das Landesrecht oder das Ortsrecht. Herr
Sporkert bestätigt, dass die Vorschriften des Landeshundegesetzes so formuliert
seien, wie Herr Pieper dies vorgetragen habe. Gebietsordnung der Stadt Hagen widerspreche
diesen nicht, sondern ergänze sie und stelle dabei auf die örtlichen
Verhältnisse ab. Dies sei in anderen Kommunen ebenso. Mittlerweile habe der
Landesgesetzgeber erkannt, dass aufgrund der undeutlichen Formulierungen im
Gesetz Klärungsbedarf bestehe und strebe daher eine Überarbeitung des Landeshundegesetzes
an. Insofern sei die Verwaltung auf der rechtlich richtigen Seite, wenn sie
dafür sorge, dass die Vorschriften der Gebietsordnung eingehalten werden. Herr
Kurrat sieht aufgrund der Vorlage und der bisherigen Wortbeiträge keine
Möglichkeit, eine generelle oder zeitlich begrenzte Freilaufmöglichkeit für
Hunde im Hamecke-park zu schaffen. Der Vorschlag, dies ebenso zu handhaben wie
im Ennepepark, nämlich eine Fläche abzutrennen und einzuzäunen und dort den
Freilauf zu ermöglichen, sei gut und solle weiter verfolgt werden. Daher stelle
er den Antrag, den Bürgerantrag mit einer entsprechenden Empfehlung an die
Bezirksvertretung Nord zu überweisen. die hierfür gegebenenfalls auch die
Mittel zur Verfügung stellen könnte. Herr Gräwe wirft ein, dass er
einige Parkanlagen aus beruflichen Gründen kenne. Freilaufende Hunde seien
immer problematisch, da nicht alle Hundebesitzer/innen verantwortungsvoll mit ihren
Tieren umgingen. Beispielsweise liefen auch im Sportpark Emst oftmals Hunde
frei herum, die auf den Wiesen Löcher graben und auf dem Spielplatz herumlaufen
würden, ohne dass ihre Besitzer/innen auf die Tiere einwirkten. Die Löcher in
den Wiesen müssten immer wieder aufgefüllt werden, da hiermit eine Unfallgefahr
verbunden sei. Er sei deshalb dagegen, Hunden ungehinderten Freilauf zu
gewähren. Herr Hentschel kommt noch einmal auf den Vortrag von Herrn
Pieper zurück und meint, wenn er diesen richtig verstanden habe, dann bräuchte
man sich nur auf das Landeshundegesetz berufen und die Gebietsordnung nicht
beachten, dann könnten die Hunde im Park frei laufen. Insofern gebe es doch
kein Problem. Hierauf antwortet Herr Sporkert, dass die Gebietsordnung
sehr wohl eingehalten werden müsse. Beim Ordnungsamt würden täglich Beißvorfälle
gemeldet, weil viele Hundebesitzer/innen ihre Tiere nicht unter Kontrolle
hätten. Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, vor Angriffen von
Hunden geschützt zu werden. Herr Pieper fragt nach, ob es Einsprüche von
Hundebesitzern/innen gegeben habe, in denen auf die Vorschriften des
Landeshundegesetzes hingewiesen wurde und wie diese gerichtlich entschieden
wurden. Herr Hentschel schließt sich der Frage an und berichtet darüber,
dass es im Volkspark solche Fälle gegeben habe. Herr Sporkert antwortet,
dass es bereits Einsprüche gegen Ordnungsverfügungen gegeben habe, denen vor
Gericht aus formalen Gründen statt gegeben worden sei. Dies hindere die
Ordnungsverwaltung jedoch nicht daran, auch weiterhin auf der Grundlage der Gebietsordnung
Kontrollen durchzuführen. Herr Voigt gibt der Antragstellerin völlig
Recht in ihrer Auffassung, dass Hunden in irgendeiner Weise Freilauf gewährt
werden müsse. Andererseits müssten aber auch die Interessen der anderen
Bürger/innen gewahrt bleiben. Er unterstütze deshalb den Vorschlag von Herrn
Kurrat, den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung zu überweisen. Herr
Schisanowski meint auch, dass dies die beste Lösung sei, da Hunde nicht
immer zu kontrollieren seien und die/der normale Parkbesucher/in nicht damit
rechnen müsse, mit einem frei laufenden Hund konfrontiert zu werden. Hier
bestehe immer ein Risiko. Herr Romberg beendet die Aussprache und lässt
über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen.
