12.11.2008 - 4.6 Bürgerantrag zur Aufhebung der Anleinpflicht fü...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf. Die Antragstellerin, Frau Schulz,  ist anwesend und erhält das Wort für eine ergänzende Stellungnahme. Frau Schulz führt aus, dass sie im Namen vieler Hundebesitzer spreche, die in der Nähe des Hameckeparks wohnten. Es gehöre zur artgerechten Haltung eines Hundes, dass dieser auch frei laufen könne, und dies müsse in fußläufiger Entfernung zur Wohnung möglich sein. Der Hameckepark  sei nach ihren Erfahrungen weitläufig genug, dass man Hunden dort Freilauf ermöglichen könne, ohne andere Parkbesucher/innen zu stören. Es sei wichtig, dass Hunde das richtige Sozialverhalten lernten, und dies sei nicht möglich, wenn Hunde ständig an der Leine geführt würden. Es reiche durchaus, wenn der Freilauf zu gewissen Zeiten möglich wäre, beispielsweise in den frühen Morgenstunden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr. Zu dieser Zeit seien außer den Hundebesitzern/innen kaum Besucher/innen im Park. Mit dem Bürgerantrag werde nicht bezweckt, dass anderen Nutzern/innen des Parks Freiflächen weggenommen, eingezäunt und als Hundeauslaufflächen ausgewiesen würden. Hierdurch würden nur große Hundeklos geschaffen. Zwar sei es möglich, die Hunde im Fleyer Wald und im Lennetal laufen zu lassen, dies sei jedoch für viele, insbesondere ältere Hundebesitzer/innen keine Alternative. Es gehe lediglich darum, den Anwohnern/innen des Hameckeparks die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Hunde im Park auszuführen und sie dort zeitlich begrenzt auch frei laufen zu lassen. Schließlich werde für die Hunde auch Hundesteuer gezahlt. Durch die Anwesenheit der Hunde verstärke sich zudem das Sicherheitsgefühl der anderen Besucher/innen. Herr Romberg bittet um den Bericht der Verwaltung. Herr Sporkert, Ordnungsverwaltung, stellt mit Verweis auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage dar, dass es aus verschiedenen rechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen nur in eingezäunten Bereichen von Anlagen möglich sei, Hunden Freilauf zu gewähren. Man habe mit der bereits vor längerer Zeit errichteten Anlage im Ennepepark in Haspe gute Erfahrungen gemacht. Allerdings gebe es die Haushaltslage der Stadt Hagen nicht her, eine solche Anlage aus städtischen Mitteln zu finanzieren. Dem Hinweis der Antragstellerin, dass sich das Sicherheitsgefühl der anderen Besucher/innen in Parks verstärke, wenn dort Hunde frei laufen dürften, könne er nicht zustimmen. Gerade Kinder und ältere Menschen, die Angst vor Hunden hätten, würden bei Begegnungen mit frei laufenden Tieren zumeist panisch reagieren, das Risiko solcher Situationen sei nicht abzuschätzen. Auch dies sei ein Grund, den Freilauf für Hunde nicht zu erlauben. Herr Pieper meint, dass er sich mit den Vorschriften des Landeshundegesetzes und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften vertraut gemacht habe. Darin sei geregelt, dass Hunde nur in umfriedeten Anlagen an der Leine zu führen seien. Eine Anlage gelte demnach als umfriedet, wenn sie durch einen Zaun, eine Mauer oder durch sonstige bauliche Maßnahmen von der übrigen Umgebung klar abgegrenzt sei. Dies sei im Hameckepark jedoch nicht der Fall. Zwar gebe es dort einige Bereiche, die durch Zäune voneinander getrennt seien, jedoch handle es sich dabei um private Grundstücke. Der Park an sich sei frei zugänglich. Insofern bestehe, zumindest nach dem Landeshundegesetz, keine Anleinpflicht. Die Gebietsordnung der Stadt Hagen schreibe aber vor, dass Hunde in allen Anlagen an die Leine zu nehmen seien. Es stelle sich daher die Frage, welches Recht Geltung habe- das Landesrecht oder das Ortsrecht. Herr Sporkert bestätigt, dass die Vorschriften des Landeshundegesetzes so formuliert seien, wie Herr Pieper dies vorgetragen habe. Gebietsordnung der Stadt Hagen widerspreche diesen nicht, sondern ergänze sie und stelle dabei auf die örtlichen Verhältnisse ab. Dies sei in anderen Kommunen ebenso. Mittlerweile habe der Landesgesetzgeber erkannt, dass aufgrund der undeutlichen Formulierungen im Gesetz Klärungsbedarf bestehe und strebe daher eine Überarbeitung des Landeshundegesetzes an. Insofern sei die Verwaltung auf der rechtlich richtigen Seite, wenn sie dafür sorge, dass die Vorschriften der Gebietsordnung eingehalten werden. Herr Kurrat sieht aufgrund der Vorlage und der bisherigen Wortbeiträge keine Möglichkeit, eine generelle oder zeitlich begrenzte Freilaufmöglichkeit für Hunde im Hamecke-park zu schaffen. Der Vorschlag, dies ebenso zu handhaben wie im Ennepepark, nämlich eine Fläche abzutrennen und einzuzäunen und dort den Freilauf zu ermöglichen, sei gut und solle weiter verfolgt werden. Daher stelle er den Antrag, den Bürgerantrag mit einer entsprechenden Empfehlung an die Bezirksvertretung Nord zu überweisen. die hierfür gegebenenfalls auch die Mittel zur Verfügung stellen könnte. Herr Gräwe wirft ein, dass er einige Parkanlagen aus beruflichen Gründen kenne. Freilaufende Hunde seien immer problematisch, da nicht alle Hundebesitzer/innen verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgingen. Beispielsweise liefen auch im Sportpark Emst oftmals Hunde frei herum, die auf den Wiesen Löcher graben und auf dem Spielplatz herumlaufen würden, ohne dass ihre Besitzer/innen auf die Tiere einwirkten. Die Löcher in den Wiesen müssten immer wieder aufgefüllt werden, da hiermit eine Unfallgefahr verbunden sei. Er sei deshalb dagegen, Hunden ungehinderten Freilauf zu gewähren. Herr Hentschel kommt noch einmal auf den Vortrag von Herrn Pieper zurück und meint, wenn er diesen richtig verstanden habe, dann bräuchte man sich nur auf das Landeshundegesetz berufen und die Gebietsordnung nicht beachten, dann könnten die Hunde im Park frei laufen. Insofern gebe es doch kein Problem. Hierauf antwortet Herr Sporkert, dass die Gebietsordnung sehr wohl eingehalten werden müsse. Beim Ordnungsamt würden täglich Beißvorfälle gemeldet, weil viele Hundebesitzer/innen ihre Tiere nicht unter Kontrolle hätten. Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, vor Angriffen von Hunden geschützt zu werden. Herr Pieper fragt nach, ob es Einsprüche von Hundebesitzern/innen gegeben habe, in denen auf die Vorschriften des Landeshundegesetzes hingewiesen wurde und wie diese gerichtlich entschieden wurden. Herr Hentschel schließt sich der Frage an und berichtet darüber, dass es im Volkspark solche Fälle gegeben habe. Herr Sporkert antwortet, dass es bereits Einsprüche gegen Ordnungsverfügungen gegeben habe, denen vor Gericht aus formalen Gründen statt gegeben worden sei. Dies hindere die Ordnungsverwaltung jedoch nicht daran, auch weiterhin auf der Grundlage der Gebietsordnung Kontrollen durchzuführen. Herr Voigt gibt der Antragstellerin völlig Recht in ihrer Auffassung, dass Hunden in irgendeiner Weise Freilauf gewährt werden müsse. Andererseits müssten aber auch die Interessen der anderen Bürger/innen gewahrt bleiben. Er unterstütze deshalb den Vorschlag von Herrn Kurrat, den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung zu überweisen. Herr Schisanowski meint auch, dass dies die beste Lösung sei, da Hunde nicht immer zu kontrollieren seien und die/der normale Parkbesucher/in nicht damit rechnen müsse, mit einem frei laufenden Hund konfrontiert zu werden. Hier bestehe immer ein Risiko. Herr Romberg beendet die Aussprache und lässt über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Nord überwiesen mit der Bitte, darüber zu beraten, ob im Hameckepark eine Freilauffläche für Hunde, ähnlich der im Ennepe-park in Haspe, entstehen soll und hierfür Mittel der Bezirksvertretung bereit gestellt werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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