05.11.2008 - 5.5 Erweiterung der Lärmschutzwand A46

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch weist auf die Lärmsituation an der A46 hin. Der bisherige Zustand sei nicht ausreichend. Nach Meinung der Anwohner sei der gefühlte Lärm zu hoch. Die Schutzwand müsse weitergeführt werden.

Eine erste Maßnahme sei eine Messung, die feststelle, ob weitere Schutzmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig seien.

 

Herr Leisten weist auf eine ihm bekannte stattgefundene Lärmmessung hin.  

 

Herr Reinke bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage 0522/2008. Darin sei keine Dezibelüberschreitung für den angesprochenen Bereich festgestellt worden.

 

Herr Schumacher erläutert die Vorlage 0522/2008, damit sei die Landkartierung gemeint. Es habe sich nicht um eine durchgeführte Lärmmessung gehandelt. Die angegebenen Werte seien errechnet und nicht tatsächlich gemessen worden.

Er führt aus, dass bei Lärmüberschreitungen der Landesbetrieb Straßen NRW in der Pflicht sei, entsprechende Maßnahme vorzunehmen.

 

Herr Arnusch betont die Notwendigkeit der Messung, um die Anwohneranliegen ernst zu nehmen. Sollte sich weitere Maßnahmen als erforderlich herausstellen, sei der Landesbetrieb in der Pflicht.

 

Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Fachverwaltung wird beauftragt mit dem Landesbetrieb Straßen NRW

Kontakt aufzunehmen, um eine Lärmmessung an der A46 von Herbeck bis zur Autobahnbrücke Reh durchzuführen und bei Notwendigkeit Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage