05.11.2008 - 7.3 Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn weist daraufhin, dass
diese 2774Vorlage von der Bezirksvertretung nur zur Kenntnis genommen
werden solle.
Herr Dr. Schmidt möchte auf die erheblichen Forderungen im Bereich des
Brandschutzes im Konsolidierungsprozess hinweisen. Die Maßnahmen seien richtig
aber kostenintensiv. Es sei die Entscheidung zu treffen Konsolidierung oder
offener Ganztag in der Sekundarstufe I. Dies sei der Bezirksregierung schriftlich
mitgeteilt worden. Eine Antwort lege zurzeit noch nicht vor.
Frau Sauerwein fragt nach, wie die zusätzlichen Betriebskosten innerhalb
des Budgets zu kompensieren seien. Sie versteht, die über die pflichtige pädagogische
Übermittagsbetreuung hinausgehenden Ganztags- oder Betreuungsbedarfe, die durch
einen Elternbeitrag abgedeckt werden können, als eine schleichende Einführung
von Schulgeld. Sie sieht einen Widerspruch in der Aussage die pädagogische
Übermittagsbetreuung durch nicht pädagogisch ausgebildete Kräfte durchführen zu
lassen. Übermittagsbetreuung sei im Zusammenhang mit den längeren Schulzeiten
erforderlich, doch sehe sie in der Vorlage noch Klärungsbedarf.
Herr Speil führt aus, dass das Landesprogramm offensive Sekundarstufe aus
mehreren Grundsteinen bestehe. Der
gebundene Ganztag sei nach einer Abfrage von
den Schulen abgelehnt worden. Es handele sich um die pädagogische Übermittagsbetreuung,
die zurzeit diskutiert werde. Die Schulen seien durch den zunehmenden Nachmittagsunterricht
gehalten, den Schülerinnen und Schülern
nach 6 Stunden eine einstündige Mittagspause zu ermöglichen. Für die
Übermittagsbetreuung muss in den Schulgebäuden die entsprechende Infrastruktur
geschaffen werden. Vor Ort seien die Möglichkeiten überprüft worden und ein
entsprechendes Raumkonzept mit Kostenaufstellung werde in der BV vorgestellt
werden. Das Land stellt zur Durchführung des Programms 100.000,00 Euro pro
Schule zur Verfügung. Der Rest auch ein evtl. höherer Betrag muss aus Eigenmitteln,
d. h. aus der Schulpauschale finanziert werden. So müsse auch im Invest- Bereich
die Stadt Hagen für die Finanzierung aufkommen. Geplante Maßnahmen aus der
Schulpauschale müssen überarbeitet werden und bei Teilnahme am Programm auch
verschoben werden. Die Betriebskosten sollen durch das Budget der Gebäudewirtschaft gedeckt werden.
Frau Fischbach erklärt die Notwendigkeit eine einstündige Mittagspause
einzuhalten. Im Sekundarbereich I werde demnächst eine neue Stundentafel Regelunterricht
am Nachmittag vorgeben.
Herr Arnusch fragt, wie es möglich sein werde, bei so einem hoch
verschuldeten kommunalen Haushalt dieses Programm zu finanzieren. Er bittet dies
der Bezirks- bzw. der Landesregierung
verständlich zu machen. Er möchte wissen, zu welchen Lasten die Finanzierung
erfolgen werde.
Herr Dr. Schmidt gibt einen Ausblick auf verschiedene Beispiele, die der
Stadt Hagen den Konsolidierungsprozess erschweren. Zurzeit sei es nicht möglich
die Höhe der benötigten Mittel zur Durchführung der geforderten Maßnahme einzuschätzen.
Der Brandschutz müsse mit in die Kalkulation aufgenommen werden. Die Frage der
Finanzierung sei gestellt. Das Gesetz sei jedoch verbindlich.
Herr Leisten zeigt gesellschaftspolitische Finanzierungsprobleme auf.
Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht.
Herr Hulvershorn lässt über die Vorlage zur Kenntnis abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesoffensive entsprechend den
Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere
Entwicklung zu berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum
Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im
investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu
kompensieren.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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437,3 kB
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