05.11.2008 - 7.7 Widmung einer Teilfläche der Birkenstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327) die Widmung der

 

Teilfläche der Birkenstraße

zwischen den Grundstücken Birkenstraße 22 b und 22 d.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Boele Flur 13 Flurstück 822 und Teile des Flurstücks 843. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße

gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 2

Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0