14.10.2008 - 5 Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ein zusätzlicher Verwaltungsvortrag wird nicht gewünscht.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Hohenlimburg und des Haupt- und Finanzausschusses keine Bedenken bestehen.  

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1. Das im Besitz der G.I.V. befindliche Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 404 (4.557 m²) und das städtische Grundstück, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 307 und 403 (je teilw., ca. 700 m²) wird EU-weit nach Maßgabe der in der Begründung aufgeführten Vergabekriterien und nach dem dort vorgeschlagenen Vergabeverfahren zur Bebauung ausgeschrieben und veräußert. Der Grundstücksverkauf erfolgt mit Bauverpflichtung in Form einer Baukonzession. Das Verfahren wird in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

 

2. Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 2.2) und zur Auswahl im anschließenden Verhandlungsverfahren (Ziffer 2.3) werden beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen auf der Grundlage der Kriterien gemäß Ziffer 2.2.2.1 und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.

 

4. Die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren führt die Verwaltung unter politischer Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg im Rahmen eines zu bildenden Auswahlgremiums durch. Die Entscheidung über die Auswahl des Bieters nach Abschluss der Phasen 1 und 2 trifft der Rat der Stadt.

 

5. Mit der Umsetzung des Beschlusses, dem Abschluss des Investorenauswahl-verfahrens, ist  bis zum 28.02.2009 zu rechnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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