23.09.2008 - 5.5 Widmung der StraßenCharlottenweg, Klaraweg, Tob...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 23.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007 S. 327)
die Widmung der
1. Straße
„Charlottenweg“
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück 1333 und Flurstück 1612)
2. Straße „Klaraweg“
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück 1331)
3. Straße „Tobiasweg“
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück 1335)
4. Treppenanlage zwischen dem Charlotten-
und dem Tobiasweg
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück 1631)
Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und werden der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraßen - verkehrsberuhigter Bereich) zugeordnet.
Die Widmung zu 4. (Treppenanlage) wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Die Verkehrsflächen sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert. Die auf den Fußgängerverkehr beschränkte Verkehrsfläche ist zusätzlich schwarz schraffiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
