04.09.2008 - 4.2 Vorschlag der FDP-Fraktionhier: ARGE-Geschäftsf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz macht auf die als Tischvorlage ausgelegten
Stellungnahmen der Verwaltung aufmerksam, die als Anlage 6 + 7 der Niederschrift beigefügt sind.
Herr Thielmann bezieht sich auf die ausgelegten Stellungnahmen der Verwaltung und
hinterfragt den aktuellen rechtlichen Stand der Angelegenheit, damit die
Geschäftsführung der ARGE eine verbindliche Rechtssicherheit habe.
Herr Hoffmann verweist auf die beiden als Tischvorlage ausliegenden Schreiben an die Bezirksregierung
und an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW und erläutert
in diesem Zusammenhang insbesondere den § 45 Bundesbesoldungsgesetz. Demnach
kann einer Person, der für eine befristete Zeit eine herausragende Position
übertragen wird, eine Zulage gewährt werden. Die Kombination dieser Vorschrift
in Verbindung mit den Landeserlassen zum Thema Beförderungen rechtfertigt aus
Sicht der Verwaltung die Zahlung einer Zulage.
Herr Thielmann bezweifelt die Ausführungen von Herrn Hoffmann und geht davon
aus, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit nicht rechtmäßig handeln
würde.
Herr Riechel vertritt die Auffassung, dass für die Kommunalaufsicht kein Anlass bestehen
würde, die Zahlung dieser Zulage zu bemängeln, weil diese über die Förderung zurückfließe.
Es stelle sich lediglich die Frage, inwieweit der Regierungspräsident über
diesen Umstand informiert sei.
Herr Müller bestätigt den Eingang der entsprechenden Schreiben der Verwaltung mit
dem Hinweis, dass diese zunächst geprüft werden.
Auf die Frage von Herrn Marscheider, ob
die Geschäftsführung der ARGE nach der Beschlussfassung des Rates ein
Klagerecht auf die Zahlung einer Zulage habe, entgegnet Herr Hoffmann,
dass die noch ausstehenden Stellungnahmen der Kommunalaufsicht abgewartet werden
müssten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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Anlagen
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112,2 kB
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23,3 kB
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