04.09.2008 - 5.24 1) Bebauungsplan Nr. 12/02 (553) Alexanderstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die im Beschlussvorschlag aufgenommene Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses.

 

Herr Riechel teilt mit, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diese Nutzung ablehnen werde.

 

Herrn Vaupel fragt nach, ob sich diese Maßnahme auf den ehemaligen Standort WALMART und damit auf die Vorstellungen eines möglichen Mediamarktes auswirken werde.

 

Herr Grothe erklärt, dass die beiden zur Beratung anstehenden Bebauungspläne dazu dienen sollen, weiteren Einzelhandel in dem Bereich auszuschließen und verweist noch mal auf die geänderte Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss. Das von Herrn Vaupel nachgefragte Gebäude sei von diesem Bebauungsplan nicht betroffen.

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Beschluss:

 

Zu 1)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553) Alexanderstraße/Brinkstraße und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 08.10.2002.

 

 

Zu 2a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen – Bereich südlich Alexanderstraße -, Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB  - gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hinteren Teilflächen des Geltungsbereiches als Gewerbegebiet festzusetzen.

 

Zu 2b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen Alexanderstraße im Norden, Brinkstraße im Westen, Kochstraße im Süden und den Friedhof Altenhagen im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Festssetzungsinhalte die öffent­liche Auslegung im Herbst 2008 vorgesehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage