04.09.2008 - 5.24 1) Bebauungsplan Nr. 12/02 (553) Alexanderstra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die im Beschlussvorschlag aufgenommene
Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Herr Riechel teilt mit, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diese Nutzung ablehnen
werde.
Herrn Vaupel fragt nach, ob sich diese Maßnahme auf den ehemaligen Standort WALMART und
damit auf die Vorstellungen eines möglichen Mediamarktes auswirken werde.
Herr Grothe erklärt, dass die beiden zur Beratung anstehenden Bebauungspläne dazu
dienen sollen, weiteren Einzelhandel in dem Bereich auszuschließen und verweist
noch mal auf die geänderte Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss. Das
von Herrn Vaupel nachgefragte Gebäude sei von diesem Bebauungsplan nicht
betroffen.
Beschluss:
Zu 1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553)
Alexanderstraße/Brinkstraße und die Aufhebung des zugrundeliegenden
Ratsbeschlusses vom 08.10.2002.
Zu 2a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen –
Bereich südlich Alexanderstraße -, Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB -
gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die hinteren Teilflächen des Geltungsbereiches als
Gewerbegebiet festzusetzen.
Zu 2b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige
Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung)
abzusehen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen Alexanderstraße im
Norden, Brinkstraße im Westen, Kochstraße im Süden und den Friedhof Altenhagen
im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erarbeitung der Festssetzungsinhalte die öffentliche Auslegung im Herbst 2008
vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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202,6 kB
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