04.09.2008 - 5.20 Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für Herrn Thielmann stellt sich die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als freiwillige Aufgabe der Verwaltung dar, die nicht durch eine EU Richtlinie festgeschrieben sei. Lediglich mathematische Modellberechnungen hätten dazugeführt, dass durch diese Aufgabe weitere Arbeitskraft der Verwaltung gebunden werde. Die FDP-Fraktion werde lediglich den Punkt 1 des Beschlussvorschlages mitbeschließen und den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

 

Herr Oberste-Berghaus beantragt, dass in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die Punkte 2 und 3 ersatzlos gestrichen werden.

 

Herr Asbeck entgegnet gegenüber Herr Thielmann, dass auf Nachfrage im Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sei. Ärgerlich sei die in diesem Zusammenhang erhebliche Bindung von Verwaltungskraft, die dem Ziel der Reduzierung von Aufgaben und des Personals innerhalb der Verwaltung widersprechen würde.

 

Frau Priester-Büdenbender verweist auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage, wonach die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes als Pflichtaufgabe der Kommune anzusehen ist.

 

Herr Sondermeyer merkt an, dass die Menschen an den hoch belasteten Straßen mit der entsprechenden Lärmproblematik geschützt werden müssten.

 

Frau Kingreen unterstützt die Ausführungen von Herrn Sondermeyer dahingehend, dass ein frühzeitiges Tätigwerden in dieser Angelegenheit sinnvoller gewesen wäre. In diesem Zusammenhang erinnert Frau Kingreen an eine durchgeführte Befragung zur Lärmakustik in Hagen, die sich im Ergebnis negativ dargestellt habe. Der Lärmbegrenzung und Luftreinhaltung sollte eine Priorität eingeräumt werden.

 

Herr Meier befürchtet, dass die mit dem Lärmaktionsplan verbundenen Auflagen, den Investitionsbedarf der Hauseigentümer um ein Vielfaches steigern werde. Die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen seien von den Wohn- und Hauseigentümern nur schwer finanzierbar, so dass der Leerzug einzelner Immobilien in den belastenden Bereichen beschleunigt werde.

 

Herr Grothe bestätigt, dass es sich bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes um eine Pflichtaufgabe handeln würde. Die Verwaltung werde bei der Aufstellung des Planes versuchen, bestimmte Erfahrungswerte von den benachbarten Städten mit einfließen zu lassen.

 

Frau Kingreen erinnert an eine in Hagen durchgeführte Befragung zur Lärmakustik in Hagen, die sich im Ergebnis nicht so positiv dargestellt habe. Der Lärmbegrenzung und Luftreinhaltung sollte eine Priorität eingeräumt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt zunächst über den Antrag von Herrn Oberste-Berghaus mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Im Anschluss lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz zunächst über Punkt 1 und danach über die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlages der Verwaltung getrennt abstimmen.

 

Dagegen bestehen keine Bedenken.

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Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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01.09.2009

Die Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte ist erfolgt und dem Rat zur Kenntnis gegeben worden. Er erfolgt nun die Bürgerbeteiligung.

17.03.2010

Nach der Bürgerbeteiligung wird derzeit die endgültige Fassung des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Mit dem Abschluss ist nach der Sommerpause zu rechnen.

06.10.2010

Die entsprechende Vorlage wird für die Ratssitzung im Dezember vorbereitet.

Das Land hat für die Realisierung einen Termin bis zum 15.12.2010 gesetzt.

22.11.2010

Durch Vorlage 0987/2010 erledigt.

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