01.07.2004 - 26 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Horn verweist auf die ausliegenden Beschlüsse.

 

Herr Dr. Schmidt verweist auf die Stellungnahme des Gesamtpersonalrates. Im übrigen sei von den im Bundesrat beschlossenen Milliardenbeträgen eine Summe von 6 bis 8 Millionen Euro für Hagen vorgesehen. In vorsichtigen Schätzungen der Stadt Hagen wird eine Minimalbelastung von 4,2 Mio. Euro geschätzt, so dass die Mehrbelastungen vermutlich abgemildert werden können.

Der Kern des neuen Optionsgesetzes sei die sog. Experimentierklausel. Man habe sich auf 69 von 439 bundesweiten Standorten geeinigt. Auf NRW dürften demnach ungefähr 6 Kommunen entfallen.

 

Herr Gerbersmann macht die persönliche Anmerkung an beide großen Parteien in Berlin. Er sei der Auffassung, dass die HARTZ IV Gesetze noch eine ganz andere Dimension enthalten, als nur die zuletzt diskutierten Kommunalfinanzen enthalten. Er hätte sich gewünscht, dass hierüber nochmal ein weiteres Jahr in Ruhe beraten worden wäre.

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Beschluss:

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Unter der Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

5.      Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

6.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0