01.07.2004 - 26 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung
des Diskussionsergebnisses:
Herr Horn verweist auf
die ausliegenden Beschlüsse.
Herr Dr.
Schmidt verweist auf die Stellungnahme des Gesamtpersonalrates. Im übrigen sei
von den im Bundesrat beschlossenen Milliardenbeträgen eine Summe von 6 bis 8
Millionen Euro für Hagen vorgesehen. In vorsichtigen Schätzungen der Stadt
Hagen wird eine Minimalbelastung von 4,2 Mio. Euro geschätzt, so dass die
Mehrbelastungen vermutlich abgemildert werden können.
Der Kern des
neuen Optionsgesetzes sei die sog. Experimentierklausel. Man habe sich auf 69
von 439 bundesweiten Standorten geeinigt. Auf NRW dürften demnach ungefähr 6
Kommunen entfallen.
Herr
Gerbersmann macht die persönliche Anmerkung an beide großen
Parteien in Berlin. Er sei der Auffassung, dass die HARTZ IV Gesetze noch eine
ganz andere Dimension enthalten, als nur die zuletzt diskutierten
Kommunalfinanzen enthalten. Er hätte sich gewünscht, dass hierüber nochmal ein
weiteres Jahr in Ruhe beraten worden wäre.
Beschluss:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2. Unter der Voraussetzung
der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der Stadt Hagen,
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II
zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
5.
Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind
die politischen Gremien erneut zu beteiligen.
6.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, sich in den
Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass
der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt
wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas,
Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit
für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen
Bestimmungen von Hartz IV erhalten.
