01.07.2004 - 15 Strukturreform WFG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thielmann regt an, den Beschluss unter Punkt 2 im ersten Satz um die Worte “für das Jahr 2005 mit 1 Mio. Euro” und am Ende um den Satz “Diese Zuschußhöhe wird jährlich um 50.000 Euro abgesenkt” zu ergänzen. Man könne sich in diesem Umfang eine Bezuschussung nicht leisten und hierdurch werde der Konsolidierungsdruck aufrecht erhalten.

 

Herr Riechel hält die Strukturreform der WFG für eine gelungene Sache. Einzige Ausnahme sei die Konstellation in der Haftungsfrage. Es könne nicht sein, dass die privaten Anteilseigner nicht entsprechend ihrer Anteile in die Haftung genommen werden können.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet zu dem angesprochenen Webfehler, dass es schwierig sei, überhaupt entsprechende Gesellschafter zu finden, die bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

In einem zweiten Punkt spricht er die finanzielle Ausstattung an. Vor vier Wochen habe die FDP-Fraktion eine erste Lesung beantragt und jetzt höre er zum ersten Mal davon, dass hier ein Konsolidierungsbetrag festgeschrieben werden solle. Er sei gerne bereit – und habe dies für die Vergangenheit ja wohl auch bewiesen – Konsolidierungsbeiträge zu leisten. Diese müssen jedoch seriös ermittelt werden. Mit dem Beschlussvorschlag werde erreicht, dass ein jährlicher Zuschuss durch Vorlage des Wirtschaftsplanes mit der Stadt zu verhandeln sei. Für das Jahr 2005 könne man die entsprechende Ausgangsbasis und die Zielsetzung festschreiben und im Rat beschließen lassen.

Herr Dr. Schmidt bittet um Einverständnis, so zu verfahren.

Zum Thema Stadtmarketing äußert er der Auffassung, dass die Aussage, die Herausnahme des Standortmarketings aus dem Stadtmarketing spare Kosten, nicht zutreffend sei.

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass derzeit viele Akteure Marketing für die Stadt betreiben. Da man das Geld nicht vermehren könne, müsse man zukünftig über eine effektivere Struktur nachdenken.

Sicherlich sei dies kein Thema für die Kommunalwahl, aber nach der Wahl sollte hier eine Bündelung initiiert werden.

 

Herr Demnitz möchte wissen, ob die neuen Gesellschafter aufgrund der neuen Struktur auch dabeibleiben werden. Darüber hinaus habe man seiner Ansicht nach die Möglichkeit, private Gesellschafter mit hineinzunehmen. Dies gelte insbesondere für den Fall einer sinnvollen Aufgabenerweiterung. Wenn Private bei neuen Ideen auch gleich zur Kasse gebeten werden, werde es aus diesem Bereich wohl kaum innovative Ideen geben. Deswegen sei es fraglich, ob eine solche Struktur immer richtig sei.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass nur noch wenige Prozente zu vergeben seien, weil bereits ein Querschnitt durch die Hauptbranchen Dienstleistung, industrielle Produktion und Informationstechnologie innerhalb der Gesellschafterversammlung festzustellen sei. Er wünsche sich noch ein Logistikunternehmen, das ebenfalls eine Beraterfunktion habe solle.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt werde die Standortsuche für die Industrie sein. Wünschenswert seien vor allem Weiterbildungsmodule im E-Learning-Bereich. Konkrete Beispiele lassen sich zur Zeit nicht anführen.

 

Herr Demnitz fragt nach, was passiert, wenn ein Gesellschafter eine neue Idee habe. Er möchte wissen, ob dann alle Privaten zustimmen müssen.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass gute Ideen meistens mehrheitsfähig seien.

 

Herr Horn ergänzt, dass einfache Angelegenheiten von der Geschäftsführung entschieden werden. Derzeit liege ein komplizierter Fall vor, der kritisch gesehen werde und deswegen tage der Aufsichtsrat.

 

Herr Dr. Ramrath meint, dass man zwischen Ideen unterscheiden muss, die die tagtägliche Arbeit beeinflussen. Wenn solche Ideen vorliegen müssen diese auch wirtschaftlich sein. In der Vergangenheit habe es oft Tätigkeitsfelder gegeben, die leichtfertig hinzugefügt worden seien, ohne vorher auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft zu werden. Deswegen habe man sich darauf verständigt, dass die Eröffnung von neuen Geschäftsfeldern eine Rückkopplung durch der Rat erforderlich mache.

 

Herr Thielmann hält die Betreuung der Unternehmen am Standort für einen wesentlichen Teil der Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Deswegen bitte er Herrn Dr. Schmidt und den hauptamtlichen Geschäftsführer sich dieser Aufgabe mit Nachdruck zu widmen, damit die Unternehmen sich nicht den mit Gewerbeflächen gesegneten Umlandgemeinden zuwenden.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass jeder anhand der halbstündlichen Arbeitszeitaufschreibungen feststellen könne, wo die Geschäftsführer ihre Aufgaben wahrnähmen.

 

Herr Riechel hält die Konstruktion nach wie vor für etwas unglücklich, denn selbstverständlich profitieren die einzelnen Gesellschafter z.B. an den ausgewiesenen Baugebieten, so dass auch eine gemeinsame Verantwortung aller Gesellschafter übernommen werden müsse.

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Beschluss:

1.       Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung der Strukturreform der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beschließt, die Wirtschaftsförderung Hagen GmbH mit den in der Anlage 1 genannten Aufgaben zu betrauen und entsprechend dem dargestellten Gesamtumfang kostendeckend zu bezuschussen. Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WFG ist die Zusage der Stadt Hagen über den Zuschuss jeweils mit Vorlage eines Wirtschaftsplanentwurfes einzuholen. Zur Erhöhung der Transparenz ist dieser entsprechend aufgabenbezogen zu gliedern.

 

3.      Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH auf dem Gebiet der Flächenvermarktung und der allgemeinen Bau- und Erweiterungsberatung für Gewerbe und Industrie erfolgt in der in der Anlage 2 dargestellten Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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