01.07.2004 - 5 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Ludwig weist darauf hin, dass bei den politischen Beratungen die Frage aufgekommen sei, inwieweit der Selbstbehalt der Stadt Hagen bei den Schadenshöhen in den Aufstellungen berücksichtigt worden sei. Auf Nachfrage beim zuständigen Fachamt sei mitgeteilt worden, dass der Selbstbehalt erst seit 2002 vertraglich festgelegt worden sei. In den Jahren zuvor seien Schäden in voller Höhe reguliert worden.

Versicherungen seien für die Wechselfälle des Lebens gedacht, so dass man sich sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich schwer tue, solche zu kündigen. Die Verwaltung halte den Beschlussvorschlag für vertretbar, wenngleich man sich bewußt sei, dass in einem Großschadensfall, die in der Rücklage befindlichen Mitteln nicht zur Regulierung eines solchen Ereignisses ausreichen würden.

 

Herr Gerbersmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese die Sparbemühungen der Verwaltungen unterstütze. Jedoch müsse man abwägen, welche Versicherungen sinnvoll seien und welche nicht. Aus diesem Grund bitte die CDU-Fraktion um getrennte Abstimmung der einzelnen Versicherung. Man könne sich mit der Kündigung der Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen und der Eigenschadenversicherung einverstanden erklären, lehne die Kündigung der anderen beiden Versicherungen jedoch ab. Die Sturm-Versicherung für die städtischen Gebäude wolle man aufgrund der unkalkulierbaren Schadenshöhen nicht kündigen. Ebenfalls wolle man auch die Museums-Versicherung (nur Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum nicht kündigen. Hier habe der Stifter der Kunstwerke sicherlich einen Anspruch darauf, dass diese Kunstwerke auch versichert seien.

 

Herr Thielmann argumentiert in die gleiche Richtung wie Herr Gerbersmann.

 

Herr Demnitz erklärt, dass der Informationsbedarf der SPD-Fraktion durch den Beitrag von Herrn Ludwig und den Vorschlag von Herrn Gerbersmann abgedeckt sei, so dass er sich dem Vorschlag der getrennten Abstimmung auch vor dem Hintergrund der drohenden Fristabläufe anschließen wolle.

 

Herr Dr. Fischer fragt, ob eine Versicherung gegen Wasserschäden, z.B. durch Löschwasser oder Rückstau, bestehe.

 

Herr Riechel kritisiert die Art der Rückstellung. Er wolle wissen, ob die bereitgestellten Gelder bei Nichtgebrauch als echte Rückstellung vorgehalten werden, oder ob sie im großen Haushaltsloch untergehen.

 

Herr Ludwig entgegnet, dass es sich um keine echte Rückstellung handle und das nicht benötigte Geld beim Jahresabschluss abfließe.

 

Herr Schmies antwortet, dass eine Versicherung gegen Wasserschäden bei keinem städtischen Gebäude abgeschlossen worden sei. Jedoch versichere die Museumsversicherung Schäden jedweder Art, also auch Wasserschäden.

 

Herr Riechel führt aus, dass diese unechten Rückstellungen eine Mogelpackung seien. Wenn die nicht gebrauchten Gelder nicht einer Rücklage zugeführt würden, stünden sie im Schadensfall auch nicht für die Regulierung zur Verfügung.

 

Herr Horn läßt getrennt über die einzelnen Versicherungen abstimmen:

 

1.) Kündigung der Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:                          15

Dagegen:                   01

Enthaltungen:            00

 

2.) Kündigung der Museums-Versicherung (nur Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

Dafür:                          00

Dagegen:                   16

Enthaltungen:            00

 

3.) Sturm-Versicherung für die städtischen Gebäude

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

Dafür:                          00

Dagegen:                   16

Enthaltungen:            00

 

4.) Eigenschaden-Versicherung

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:                          15

Dagegen:                   01

Enthaltungen:            00

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Stadt unterhaltenen Versicherungsverträge

 

Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen,

Eigenschaden-Versicherung

 

zum 01.01.2005 zu kündigen und für die Behebung der dann nicht mehr versicherten Schäden Mittel in Höhe von 37.000 € (bisheriger durchschnittlicher jährlicher Schadenaufwand) bereitzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

 1

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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