27.08.2008 - 6.2 Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch schlägt als Zuschussbetrag für die Reparaturkosten, die durch einen Wasserrohrbruch entstanden seien, 1.800,00 € vor.

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg gewährt dem Hohenlimburger Kanuverein 1952

e. V. einen Zuschuss aus ihren bezirksbezogenen Haushaltsmitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW in Höhe von

 

*1.800,00 €

 

für die, durch einen Wasserrohrbruch, entstandenen Reparaturkosten.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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