21.08.2008 - 6.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann möchte wissen, warum die BSH in der Aufzählung unter § 8 Absatz 8 des
Gesellschaftervertrages fehlt und wer gemäß § 14 Absatz 3 des Gesellschaftervertrages
das Weisungsrecht ausübt.
Herr Bannes erklärt, dass die rechtliche Integration der BSH in die HVG noch nicht abgeschlossen
ist und die BSH daher nicht aufgeführt worden ist. Es wird voraussichtlich noch
ein halbes Jahr dauern, bis diese mit aufgenommen werden kann, daher sollte nun
zunächst über die derzeit möglichen Anpassungen entschieden werden. Bezüglich
des Weisungsrecht erläutert er, dass hier der Rat gemeint ist.
In § 14 Absatz 3 sollte analog zu § 14 Absatz 1
des Gesellschaftervertrages präzisiert werden, dass es sich hier um das
Weisungsrecht des Rates handelt, erklärt Herr Weber.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert zu, dass dies erfolgen wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,7 kB
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