20.08.2008 - 2 Programm zur Sanierung der städtischen Gebäudeh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Herms, Herr
Klinkmann und Herr Speil führen in die Vorlage ein. Herr Speil
weist darauf hin, dass die für den Schulbereich verwendeten Platzhalter durch
die Schulen ersetzt werden sollten, die der Unterarbeitskreis des
Schulausschusses zur Sanierung der städt. Gebäude zur auslaufenden Schließung
ab dem Schuljahr 2009/2010 vorgeschlagen hat (sh. Anlage VII). Frau Neuhaus
erwidert, dass die Platzhalter nicht ersetzt werden sollen, vielmehr über die
Vorlage in der Form, in der sie vorliegt, abzustimmen ist. Herr Reinke
sieht in seiner Fraktion weiteren Beratungsbedarf und den Rat als das Beschluss
fassende Gremium an. Der Schulausschuss solle seiner Meinung nach keinen
Beschluss fassen. Frau Herms stellt die Vorlage sodann unverändert zur
Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der Rat stimmt den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rat / Haupt- und
Finanzausschuss / Verwaltung vom 23.04.2008 zu.
2.
Der Rat beschließt die Umsetzung der in der anliegenden Liste zum
Programm zur Sanierung der städtischen
Gebäude aufgeführten Maßnahmen
- für das Jahr 2009 in Höhe von
12.402.150,- €,
- für das Jahr 2010 in Höhe von 15.975.000,- €,
- für das Jahr 2011 in Höhe von 11.826.400,- €,
3. Der Betrag von 48.501.850,-
€ (8.298.300,- € für das Jahr 2008, 12.402.150,- € für das
Jahr 2009, 15.975.000,- € für das Jahr 2010, 11.826.400,- € für das
Jahr 2011), gem. beiliegender Liste vom 07.07.08, ist als Rückstellung in die
Eröffnungsbilanz einzubuchen.
4. Bei sämtlichen Gebäuden, die für
die Erfüllung städtischer Aufgaben nicht notwendig sind, ist ein Verkauf zu
überprüfen.
5. Dem Rat ist bis zum 31.03.2009 ein
Zwischenbericht vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,3 kB
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