20.08.2008 - 4.2 Anfrage des BV-Mitglieds Bernd RathGewässerunte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 160 Bezirksverwaltungsstelle Boele
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt verweist auf
das Antwortschreiben der Stadtentwässerung Hagen und des Rechtsamtes, das als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt
ist.
Herr Kohaupt möchte
wissen, ob die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr konform mit § 82 Abs
1 der Gemeindeordnung sei. Weiterhin fragt er nach, ob es richtig sei, dass
eine Gemeinde, die sich in vorläufiger Haushaltführung befinde, Realsteuern nur
nach den Sätzen des Vorjahres erheben dürfe.
Herr Dr. Eversberg entgegnet, dass die Erhebung der Gebühr
rechtlich überprüft worden sei. Es handele sich hier nicht um eine Steuer,
sondern um eine Gebühr die zu erheben sei.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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