20.08.2008 - 4.2 Anfrage des BV-Mitglieds Bernd RathGewässerunte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt verweist auf das Antwortschreiben der Stadtentwässerung Hagen und des Rechtsamtes, das als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt ist.

 

Herr Kohaupt möchte wissen, ob die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr konform mit § 82 Abs 1 der Gemeindeordnung sei. Weiterhin fragt er nach, ob es richtig sei, dass eine Gemeinde, die sich in vorläufiger Haushaltführung befinde, Realsteuern nur nach den Sätzen des Vorjahres erheben dürfe.

 

Herr Dr. Eversberg  entgegnet, dass die Erhebung der Gebühr rechtlich überprüft worden sei. Es handele sich hier nicht um eine Steuer, sondern um eine Gebühr die zu erheben sei.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen