20.08.2008 - 6.1.2 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWA...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass dieser Bereich insbesondere von Kindern sehr viel genutzt  werde, sei eine finanzielle Unterstützung durch die Bezirksvertretung  zur Beseitigung der Reparaturschäden aus Sicht von Herrn Hennemann sinnvoll.

 

Da der Hamecke Park auch von vielen Kindern und Erholungssuchenden des Stadtbezirkes Hagen-Mitte genutzt werde, kann Herr Decker sich durchaus vorstellen, dass sich die BV-Mitte finanziell an den Reparaturarbeiten der Spielgeräte beteilige.

 

Herr Haneke teilt mit, dass die Spielgeräte nicht versichert seien. Aus diesem Grunde müsse die Summe von ca. 11.500,00 Euro für die Reparaturbeseitigung aus Eigenmitteln beglichen werden.

 

Herr Kohaupt sagt zu, den Bezirksbürgermeister Hagen-Mitte, Herrn Gläser über den Vorschlag der BV-Nord in Kenntnis zu setzen und ihn bitten, die fehlenden 5.000,00 Euro für die Spielgeräte aus Mitteln der BV-Mitte zu bezahlen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW

einen Betrag in Höhe von

 

*6.500,00  Euro

 

für die Reparatur von Spielgeräten im Hamecke – Park zur Verfügung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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