20.08.2008 - 6.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Decker äußert sein Befremden zu dem Tagesordnungspunkt des Dringlichkeitsbeschlusses. Der Veranstaltung „Seegeflüster“ könne er zustimmen, jedoch sehe er keinen Grund zum Verfahren eines Dringlichkeitsbeschlusses. Aus der  Gemeindeordnung sei keine Notwendigkeit für einen Dringlichkeitsbeschluss zu ersehen. Herr Decker geht auf den Antrag zur Bezuschussung der Veranstaltung „Seegeflüster 2008“ ein, das von Herrn Mook vom Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen verfasst worden sei. Er merkt weiterhin an, dass er am 20. Februar 2008 schriftlich nachgefragt habe, wer der Veranstalter der Veranstaltung Seegeflüster am Hengsteysee sei, ob die Finanzierung gesichert ist und wie hoch der städtische Anteil sei.

Aus  Sicht von Herrn  Decker sei die Veranstaltung, die von der HagenBad GmbH veranstaltet werde, nicht durch die BV-Nord zu unterstützten.

 

Herr Dr. Eversberg ergänzt, dass es sich gemäß der Kommentierung zur Gemeindeordnung um kein Dringlichkeitsverfahren  im Sinne von § 60 der GO handle. Eine Sonderregelung für die Bezirksvertretungen sei im § 36 Abs. 5 der GO festgehalten, wonach Dringlichkeitsbeschlüsse für Bezirksvertretungen grundsätzlich zulässig seien.

 

Herr Kohaupt greift die Frage von Herr Decker auf, und entgegnet, dass das Schreiben  zur Bezuschussung erst nach der Sitzung der BV-Nord am 18. Juni 2008  eingegangen sei und somit nicht in der Sitzung mitberaten werden konnte. Wegen der Sommerpause und dadurch bedingen sitzungsfreien Zeit, habe man den Antrag als Dringlichkeitsantrag angesehen, um der HagenBad für die Veranstaltung eine Planungssicherheit zu geben.   

 

Herr Hennemann teilt mit, dass dem Event im Hagener Norden in der Vergangenheit alle Mitglieder der BV-Nord wohlwollend zugestimmt hätten. Er sei verwundert, dass Herr Decker dieses in diesem Jahr anders sehe. Die Veranstaltung werde dieses Jahr letztmalig durch die BV-Nord unterstützt. Aus rechtlicher Sicht sehe er keinen Formfehler.

 

Herr Decker betont, dass er keine Dringlichkeit ersehen könne, da er dem Schreiben entnehmen könne, dass eine Ausfallbürgschaft beantragt worden sei. 

 

Herr Kohaupt weist darauf hin, das dem Antragschreiben des Oberbürgermeisters zu entnehmen sei, dass die Bezuschussungssumme der Bezirksvertretung zurück erstattet würde, wenn die Veranstaltung einen Überschuss erziele.       

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stimmt dem Dringlichkeitsbeschluss vom 20.06.2008 zu.

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt die Bezuschussung der Veranstaltung „Seegeflüster 2008“ aus bezirksbezogenen Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW in Höhe von *5.000,00 Euro.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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