20.08.2008 - 6.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung Vorsitzender
- Federführend:
- 160 Bezirksverwaltungsstelle Boele
- Bearbeitung:
- Burkhard Wehner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Decker äußert sein
Befremden zu dem Tagesordnungspunkt des Dringlichkeitsbeschlusses. Der
Veranstaltung „Seegeflüster“ könne er zustimmen, jedoch sehe er
keinen Grund zum Verfahren eines Dringlichkeitsbeschlusses. Aus der Gemeindeordnung sei keine Notwendigkeit für
einen Dringlichkeitsbeschluss zu ersehen. Herr Decker geht auf den Antrag zur
Bezuschussung der Veranstaltung „Seegeflüster 2008“ ein, das von
Herrn Mook vom Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen verfasst worden sei.
Er merkt weiterhin an, dass er am 20. Februar 2008 schriftlich nachgefragt
habe, wer der Veranstalter der Veranstaltung Seegeflüster am Hengsteysee sei,
ob die Finanzierung gesichert ist und wie hoch der städtische Anteil sei.
Aus Sicht von Herrn Decker sei die Veranstaltung, die von der
HagenBad GmbH veranstaltet werde, nicht durch die BV-Nord zu unterstützten.
Herr Dr. Eversberg ergänzt,
dass es sich gemäß der Kommentierung zur Gemeindeordnung um kein
Dringlichkeitsverfahren im Sinne von §
60 der GO handle. Eine Sonderregelung für die Bezirksvertretungen sei im § 36
Abs. 5 der GO festgehalten, wonach Dringlichkeitsbeschlüsse für
Bezirksvertretungen grundsätzlich zulässig seien.
Herr Kohaupt greift die
Frage von Herr Decker auf, und entgegnet, dass das Schreiben zur Bezuschussung erst nach der Sitzung der
BV-Nord am 18. Juni 2008 eingegangen sei
und somit nicht in der Sitzung mitberaten werden konnte. Wegen der Sommerpause
und dadurch bedingen sitzungsfreien Zeit, habe man den Antrag als
Dringlichkeitsantrag angesehen, um der HagenBad für die Veranstaltung eine
Planungssicherheit zu geben.
Herr Hennemann teilt mit,
dass dem Event im Hagener Norden in der Vergangenheit alle Mitglieder der
BV-Nord wohlwollend zugestimmt hätten. Er sei verwundert, dass Herr Decker
dieses in diesem Jahr anders sehe. Die Veranstaltung werde dieses Jahr letztmalig
durch die BV-Nord unterstützt. Aus rechtlicher Sicht sehe er keinen Formfehler.
Herr Decker betont, dass
er keine Dringlichkeit ersehen könne, da er dem Schreiben entnehmen könne, dass
eine Ausfallbürgschaft beantragt worden sei.
Herr Kohaupt weist darauf
hin, das dem Antragschreiben des Oberbürgermeisters zu entnehmen sei, dass die
Bezuschussungssumme der Bezirksvertretung zurück erstattet würde, wenn die
Veranstaltung einen Überschuss erziele.
