20.08.2008 - 7 Geschäftsbericht 2007 für den Fachbereich Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Sie fragt, wer denn eigentlich die Grundsicherung bezahlt.
Herr Fiedler erläutert,
dass die Grundsicherungsleistungen von der Stadt aufgewendet werden und durch
den Bund in einer prozentualen Quote refinanziert werden. Diese hätte für die
Ausgaben des Jahres 2007 1.412.000 Euro
betragen. Begründung für die Erstattung
des Bundes sei die Tatsache, dass es einen besonderen Schutz unterhaltsverpflichteten Angehörigen bei der
Grundsicherung gebe und man dadurch nicht die Möglichkeit hätte, die Bedürftigkeit durch Unterhaltszahlung
abzufedern oder ganz zu beseitigen.
Frau
Bei der Neuregelung des
Wohngeldes, die ja zum 01.01.2009 in Kraft trete, möchte sie wissen, ob es
richtig sei, dass die Stadt Hagen nur die Verwaltungskosten trage. Wie sei das
in Zukunft geregelt?
Herr Fiedler berichtet,
dass sich zum 01.01.09 nichts ändern werde, außer vielleicht eine Zunahme der
Fallzahlen und der wohngeldberechtigten Personen. Die Aufwendungen teilten sich
Bund und Land entsprechend.
Herr Steuber ergänzt, dass
man die Gesetzesänderung, die jetzt beschlossen worden sei und zum 01.01.2009
in Kraft trete, deutlich höhere Wohngeldleistungsansprüche zur Folge haben und
einem größeren Personenkreis zukommen werde,
bereits jetzt zum Anlass genommen habe, mit der Arge Kontakt
aufzunehmen, damit die Leistungsbezieher, die nur einen relativ kleinen Anspruch auf SGB II Leistungen derzeit
hätten, demnächst diese vorrangige
Leistung in Anspruch nehmen könnten. Der Vorteil sei, dass sie völlig unabhängig
von der SGB II- Leistung würden und sie könnten unter Umständen zu höheren
Leistungen kommen.
Im Bereich der Grundsicherung habe man in einem Jahr eine Steigerung um
15 %. Dies sei ein Indiz für Altersarmut in Hagen.
Herr Mervelskemper weist
darauf hin, dass man bei der Beurteilung des Männerasyls daran denken solle,
dass es nicht nur um Schlafplätze für wohnungslose Männer gehe, sondern auch um
Integration dieser Männer in die Gesellschaft. Der Sozialausschuss solle darauf
achten, wo das Männerasyl in Hagen platziert werde. Die
Zur Frage der Schuldnerberatung merkt er an, dass neue Stellen die
Probleme nicht lösen würden. Es gebe immer noch Wartezeiten, die nicht
tolerierbar seien. Auch hier solle der Sozialausschuss sein Augenmerk drauf
richten.
Frau
Herr Weber fragt bezüglich
der Prognose zur Altersarmut. Welche Auswirkungen seien denn haushaltspolitisch
für die Stadt Hagen zu erwarten?
Herr Fiedler antwortet,
dass das schwierig zu beantworten sei. Der Anspruch auf
Grundsicherungsleistungen sei ja sehr individuell und abhängig von der Höhe der
Rentenleistung. Eine Prognose sei schwer zu stellen. Die Tendenz sei, dass es
zunehmend Empfänger dieser Leistungen geben werde.
Frau
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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790,3 kB
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