30.06.2008 - 2 Antrag auf Ausnahme von den Verboten des Landsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mo., 30.06.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Bothmann (Investor), Herr Hemmer
(Büro Ökoplan).
Herr Heicappell und Herr
Roß erläutern die Standortwahl sowie die Planung hinsichtlich der
Infrastruktur. Auf die Ausführungen von Herrn Warmeling bezüglich
möglicher Schäden an den Bäumen durch die Befestigung der Plattformen erklärt Herr
Bothmann, der ökologische Aspekt stehe für ihn im Vordergrund. Die Nutzung
finde nur in geringem Maße auf der Erde, ansonsten in der Luft statt.
Öffnungszeiten seien die Monate März bis Oktober, pro Tag seien 100 Besucher zu
erwarten. Herr Hemmer weist darauf hin, dass ergänzend zu dem
landschaftspflegerischen Begleitplan Artenlisten erstellt worden seien, jedoch
keine Rote-Liste-Arten festgestellt wurden. Auswirkungen auf Amphibienwanderungen
könnten einzig durch die geplanten Mulchwege entstehen. Frau Priester-Büdenbender
und Herr Meilwes beziehen sich nochmals auf das Problem der Baumschädigungen
durch die an die Bäume gepressten Plattformen. Es sei die Frage zu stellen, ob
nach „Verbrauch“ der Bäume, welcher nach Auskunft eines anderen
Betreibers, unter Bezugnahme auf entsprechende Untersuchungen, kalkulatorisch
nach 15 Jahren eintrete, ein anderes Grundstück beansprucht werde und was bei
unvorhergesehenen Ereignissen passiere. Herr Bothmann erklärt, in den in
Frankreich betriebenen Anlagen bestehe das Problem der Beschädigung nicht. Die
Anlage werde vor Inbetriebnahme vom TÜV abgenommen. Insofern bleibt dieser
Punkt strittig. Herr Freier weist auf die Eröffnung eines weiteren
Klettergartens in der Stadt Wetter hin, was Herr Bothmann als Interesse
an dem Kletterangebot wertet. Auf die Ausführungen von Herrn Eggert zum
Thema Beunruhigungen des Wildes und Auswirkungen daraus räumt Herr Hemmer
ein, dass es zu Störungen komme, das Wild passe sich jedoch an. Für Herrn
Hilker ist der Standort aufgrund der Insellage hinsichtlich des
Wildbestandes absolut ungeeignet. Herr Hassel (Regionalforstamt
Ruhrgebiet) zeigt sich verwundert über den Fortschritt der Planung und stellt
dar, dass bei einer kommerziellen Nutzung mit Auflagen seitens der unteren
Forstbehörde zu rechnen sei und bittet die Stadt Hagen um intensive Abstimmung.
Herr Rüsing spricht die Problematik möglichen Vandalismus in den
Ruhezeiten im Winter an. Herr Schie erklärt, nur bei abschließender
Meinungsbildung und politischer Entscheidung Vertragsverhandlungen einzugehen. Herr
Flack stellt die Frage nach Infrastrukturmaßnahmen (Parkplätze, Toiletten,
…) und wer die Kosten dafür trage. Herr Schie geht davon aus, ein
wirtschaftlich geführtes Unternehmen habe derlei Kosten mit einkalkuliert.
Die Sitzung wird für die Begehung des möglichen
Standortes unterbrochen.
Frau
Priester-Büdenbender führt die
Sitzung weiter fort und schildert aus Sicht des Landschaftsbeirates die
Probleme an Bäumen, Flora und Fauna mit der Konsequenz einer möglichen
Ablehnung des Projektes. Andererseits sei der wirtschaftliche Aspekt zu
beachten, wahrscheinlich könne auch der Yachtclub partizipieren. Es gehe
letztendlich um die Minimierung der landschaftlichen Einflüsse.
Auf die mehrfache
Äußerung aus den Gremien, wieso eine Entscheidung zum jetzigen Planungsstand
erforderlich sei, erklärt Herr Bothmann, dass er den Klettergarten noch
in diesem Jahr eröffnen und im Juli mit den Arbeiten beginnen möchte. Herr
Pieper vermutet, die Entscheidung der Forstbehörde werde längere Zeit in
Anspruch nehmen. Konfliktpotentiale zwischen Fußgängern, Radfahrern und
Autofahrern ergeben sich aus Sicht von Herrn Pieper aus der bestehenden
Wegeverbindung. Herr Meilwes stellt die Frage der Behandlung des
Vorhabens als Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach Landschaftsgesetz. Im
Zusammenhang mit den weiteren geplanten Freizeitaktivitäten im Bereich
„Harkort- und Hengsteysee“, die einem Freizeitrahmenplan gleich
kämen, hält er die Durchführung einer UVP für erforderlich, um eine summarische
Zusammenfassung der Belastung zu erfassen. Dies wird von Herrn Roß
abgelehnt, da keine weiteren akuten Maßnahmen durchgeführt werden und somit
eine UVS nicht gerechtfertigt sei. Herr Thomys teilt mit, im Rahmen der
Baugenehmigung sei keine UVP gefordert. Herr Flack möchte zunächst über
Auflagen und Forderungen informiert werden, bevor über das Projekt abgestimmt
werde. Herr Breddermann beantragt, in der nächsten UWA-Sitzung zu
entscheiden.
Die Beratung wird nach
einer Sitzungsunterbrechung von 16.10 Uhr bis 16.25 wieder aufgenommen.
Herr Meilwes teilt den ablehnenden Beschluss des
Landschaftsbeirates mit.
Frau
Priester-Büdenbender teilt den
Beschluss des UWA mit. Dieser lautet:
„Der
Umweltausschuss begleitet das Vorhaben positiv. In der nächsten Umweltausschuss-Sitzung
im August sind Details und offene Fragestellungen von der Verwaltung
vorzulegen. Der Umweltausschuss erwartet, dass die Verwaltung an der Maßnahme
weiterarbeiten solle.“
Herr Warmeling weist darauf hin, dass seine heutige Zustimmung
zum Vorgehen nicht als generelle Zustimmung zu dem Projekt gewertet werden
könne.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
120,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
995,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
289,2 kB
|
