19.06.2008 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 9/00Bahnhofshinterfahrung 1. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.  

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes  des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 28.05.2008 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

c)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.

 

d)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 28.05.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

      Nächster Verfahrensschritt:

 

      Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung ist der Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen.       

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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