19.06.2008 - 5.30 Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße - a) Erweite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a)

Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert. 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung wird im Süden von der Rissestraße und dem Rembergfriedhof, im  Westen weiterhin vom Friedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden von der vorhandenen Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten von der Rissestraße sowie im weiteren Verlauf von der vorhandenen Bebauung Rissestraße 4 - 10 begrenzt.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Zu b)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahrens Nr. 58 – Rissestraße – nebst der Begründung vom 21.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die  oben genannte Flächennutzungsplanteiländerung mit der Begründung vom 21.05.2008 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der abschließende Beschluss soll Ende 2008 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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