19.06.2008 - 5.41 Luftreinhalteplan Hagen 2008

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck bittet um Beantwortung, der im Stadtentwicklungsausschuss gestellten Frage zum Verhältnis zwischen dem Luftreinhalteplan und dem LKW Routenkonzept.

 

Herr Dr. Bleicher erinnert daran, dass die Bezirksregierung Arnsberg dazu verpflichtet wäre, den Luftreinhalteplan zum 01.10.2008 in Kraft zu setzten. Vor dem Inkrafttreten müsste noch eine weitreichende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen werden. Der wesentliche Unterschied zwischen der Umweltzone und dem LKW Routenkonzept bestehe darin, dass die Umweltzone schadstoffbezogen sei und die LKW Entlastungszone an das Gewicht der Fahrzeuge anknüpfen würde. Je nach Größe des Fahrzeuges dürften diese LKW`s nicht in die Entlastungszone einfahren. Sollte eine Umweltzone eingeführt werden, so bestehe die Verpflichtung für die entsprechenden LKW´s eine Umleitungsstrecke bereitzuhalten.

 

Herr Meier bezieht sich in seiner Argumentation darauf, dass viele LKW Fahrzeuge der örtlichen Spediteure die vorgegebenen Schadstoffklassen bereits erfüllen würden. Es stelle sich die Frage, ob bei der Einrichtung einer Umweltzone der LkW Verkehr reibungsloser ablaufe werde.

 

Herr Hammer erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese den Luftreinhalteplan ablehnen werden. Die zu erwartenden Immissionswerte seien durch die im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen nicht zu kompensieren. Die Umleitung des Schwerlastverkehrs durch dichte Wohnbebauung sei nicht sinnvoll. Dieser werde aufgrund der jetzt schon erfüllten Schadstoffklassen auch weiterhin durch die Innenstädte, trotz Einrichtung einer Umweltzone, fahren können. Die geplante Bahnhofshinterfahrung sei für den gesamten überregionalen Verkehr von besonderer Bedeutung, um einen wesentlichen Beitrag zu Luftreinhaltung zu leisten.

 

Frau Priester-Büdenbender vertritt die Meinung, dass die Realisierung der Bahnhofshinterfahrung nur sinnvoll im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan sei. Die anderen im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen seien ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil, um der Feinstaubproblematik entgegenzutreten. Dem Luftreinhalteplan sollte der Rat unter der Maßgabe zustimmen, dass die Bahnhofshinterfahrung realisiert werde. Die Umweltzone sowie andere weitergehende Maßnahmen seien ebenfalls noch Bestandteile des Luftreinhalteplans und müssten möglicherweise berücksichtigt werden, wenn die Umsetzung vorrangiger Maßnahmen scheitern würde. Frau Priester-Büdenbender bittet über den Beschluss des Umweltausschusses abstimmen zu lassen.

 

Herr Ludwig erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese dem Luftreinhalteplan nicht zustimmen werden. Bis auf die Bahnhofshinterfahrung würde der Luftreinhalteplan keine geeigneten Maßnahmen enthalten, um die Feinstaubproblematik in den Griff zu bekommen. Die Bahnhofshinterfahrung als einzige geeignete Maßnahme werde nicht ausreichen, um die Schadstoffwerte in dem gewünschten Ausmaß zu reduzieren. Sinnvoll sei die Umleitung des Schwerlastverkehrs direkt bei der Abfahrt von den Autobahnen. Einige Vorgaben des Landes, die die Einrichtung einer Umweltzone Hagen verhindern würden, seien nicht bindend. Bis auf das rechtlich absolut Unabweisbare, trage die Umweltverwaltung nichts gegen die zunehmende Luftbelastung bei.

 

Herr Dr. Bleicher stellt klar, dass der Luftreinhalteplan von der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt werde und somit die planaufstellende Behörde sei. Diese habe eine Abwägung mit dem Träger öffentlicher Belange und weiteren Beteiligten vorgenommen. Das LKW Routenkonzept enthalte Vorgaben, die sich mit der vorzeitigen Umleitung des LKW Verkehrs von den Autobahnen auseinandersetze. Der Luftreinhalteplan sei eine Empfehlung, solange keine Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Das LKW Routenkonzept sei eine Verpflichtung, wenn eine Überschreitung drohen würde. Dieses zweischrittige Verfahren sei für die Bezirksregierung Arnsberg bindend. Die Umweltzone würde auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung, ein Durchfahrtsverbot für LKW´s würde auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Dort sei auch das Instrumentarium von Ausnahmegenehmigungen geregelt.

 

Auf die Nachfrage von Herr Oberbürgermeister Demnitz, ob sich die Beschlussfassung des Umweltausschusses nicht widersprechen würde, antwortet Herr Dr. Bleicher, dass die Bahnhofshinterfahrung im Luftreinhalteplan enthalten sei. Sollte diese Maßnahme nicht realisiert werden, so bestehe für die Bezirksregierung die Verpflichtung, erneut eine Änderung des Luftreinhalteplans vorzunehmen und den Luftreinhalteplan anzupassen.

 

Auf die Anmerkung von Frau Kingreen bezüglich des Nichtausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs, teilt Herr Dr. Bleicher mit, dass sich die Formulierung auf die Möglichkeiten der Hagener Straßenbahn AG beziehen würde. Nach der Diskussion im Umweltausschuss habe er ein Gespräch mit der Bezirksregierung geführt, dass dieser Konflikt zwischen dem Sparpaket und Luftreinhalteplan ggf. mit einer anderen Formulierung im Luftreinhalteplan gelöst werden müsste.

 

Herr Dr. Ramrath bezieht sich auf die in sich widersprechenden Zeitschienen in den Beschlusselementen des Umweltausschusses. Demnach könnte der Luftreinhalteplan nicht rechtskräftig in Kraft treten, bis die Bahnhofshinterfahrung fertig gestellt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz äußert seine Bedenken hinsichtlich der Abstimmung zum Beschluss des Umweltausschusses und lässt getrennt über die einzelnen Beschlusspunkte abstimmen.

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Beschluss:

 

1.         Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

2.         Der Rat beauftragt die Verwaltung im Hinblick auf die verkehrlichen Maßnahmen      das Einvernehmen i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG zu erklären.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

3.         Der Rat stimmt der Vorlage nur unter der Prämisse zu, dass die             Bahnhofshinterfahung gebaut wird, da ansonsten der Luftreinhalteplan ad   absurdum geführt würde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

4.         Der Rat beschließt, dass die 18 Punkte des Luftreinhalteplans zügig    umgesetzt werden und die erforderlichen Gelder dafür freigegeben werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

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Anlagen zur Vorlage

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